UmSt bei Umbau Firmenfahrzeug

Hallo, kann mir jemand sagen, ob es möglich ist die Umsatzsteuer zu ziehen, wenn ich bei einem Firmanfahrzeug einbauten vornehmen lasse die nicht geschäftlich sind (z.B. Einbau neues Radio etc.). Das Fahrzeug ist wie schon erwähnt ein reines Firmenfahrzeug (Leasingfahrzeug). mfg Thomas

Der Ausdruck ‚ziehen‘ hat einen negativen Klang und könnte vermuten lassen, dass es sich um nicht korrekte Vorgehensweisen handelt.
Unabhängig davon ist jede Aufwendung, die betrieblich veranlasst ist, eine Betriebsausgabe. Auch ein Autoradio gehört dazu, wenn die Begründung sich hauptsächlich auf den Informationsgewinn durch z. B. Verkehrsstaus stützt.

Es handelt sich definitiv um eine korrekte Vorgehensweise. Mein Problem an der Sache ist, dass es sich um eine nicht betrieblich veranlasste Aufwendung handelt. Genauer es soll eine zusätzliche Box in dem Fahrzeug verbaut werden. Ich habe nur das Problem, dass es sich ja um ein Firmenfahrzeug handelt und alle Aufwendungen theoretisch betrieblich sind. Danke im voraus.

Wenn Sie schreiben, dass es eine nicht betrieblich veranlasste Aufwendung ist, ist die Sache doch eindeutig oder? Vor Jahren habe ich ein PDA in einem Dienstfahrzeug genutzt und konnte die Kosten vollständig in Ansatz bringen, weil ich es vernünftig begründet habe.

Hey, wieso ist der Einbau eines Radios in das Fahrzeug nicht geschäftlich?

Leider ist die Sache für mich nicht eindeutig. Der Einbau der zusätzlichen Box erfolgt aus rein privat motivierten Gründen. Allerdings handelt es sich, wie bereits erwähnt bei dem Fahrzeug um ein Firmenfahrzeug welches nicht privat genutzt wird. D.h. das alle Rechnungen die das Fahrzeug betreffen steuerlich geltend gemacht werden können. Nur fällt mir keine Begründung für den betrieblichen Nutzen dieses Einbaus ein. Daher ist für mich die Frage: Rechnung in Buchhaltung einpflegen oder nicht.

Da es in meinem Fall nicht um ein Radio geht sondern um Zusatzzubehör zum vorhandenen Radio.

Hey, wieso ist der Einbau eines Radios in das Fahrzeug nicht
geschäftlich?

Damit ist ja alles eindeutig.

Wie eindeutig? Ich hätte gerne eine vernünftige Antwort.

Damit ist ja alles eindeutig.

nur falls die Rechnung für das neue Radio auf die Firma ausgestellt, kann die Firma die Umasatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Eine Privatperson ist ein Endverbraucher und trägt leider den gesamten Steuerlast.

Schreiben Sie doch: nicht betrieblich veranlasst.

Wie eindeutig? Ich hätte gerne eine vernünftige Antwort.

Damit ist ja alles eindeutig.

Hallo,

mit dieser Frage bist Du bei einem Steuerberater besser aufgehoben.

Reparaturen, kaputes Radio gegen ein neues ist vermutlich möglich.

Bar, Leasing oder Finanzkauf ist, meines erachtens, nicht entscheidend.

Ein Firmenwagen darf doch auch veschönert werden.

Freundliche Grüße

CPS 55

Hallo,
wenn Sie selbst der Unternehmer sind, der ihr eigenes Fahrzeug umbaut, dann gehts. Wenn Sie nur Angestellter der Firma sind und die Rechnung quasi privat zahlen dann nicht

Guten Morgen, sorry, aber ich kann das Problem nicht erkennen