UmSt für Schweizer Firma /Dreiecksgeschäft

Hallo zusammen,

Eine Schweizer GmbH (A) kauft von einer polnischen Firma (B) und verkauft die Ware an eine deutsche Firma ©. Der Transport erfolgt als Streckengesxhäft. D.h. A beauftragt eine Spedition, die bei B lädt und direkt an C neutral liefert.

B stellt eine exportrechnung ohne polnische MwSt aus. Wie sieht es nun mit der Rechnung von A an C aus? Kann A ohne MwSt die Rechnung ausweisen, oder muss A eine deutsche Umst-ID Nr beantragen und mit UmSt ausstellen?

Danke.

Hallo,

Wichtig für die Geschichte ist nur der Weg welcher die Ware auf dem Papier zurücklegt. Der eigentliche Weg der Ware ist dabei egal.

Auf dem Papier wird die Ware von Polen in die Schweiz und von dort dann nach Deutschland bewegt.

A ist in CH steuerpflichtig!
A muss also die Ware beim Import und Export verzollen. Je nach Ware beschränkt sich der Zoll meist nur auf die MwSt, es gibt aber auch Ausnahmen, das geht aus deiner Beschreibung aber nicht hervor.
A muss also auf die polnische Rechnung die CH-MwSt entrichten. Im Prinzip unterliegt dann die Rechnung von A an C auch wieder der CH-MwSt, wobei die Vorsteuer abgezogen werden kann. Gegen Nachweis des Exports kann dann die CH-MwSt an C weg gelassen werden, dies beinhaltet natürlich automatisch eine ordentliche Verzollung bei der Einfuhr nach Deutschland.
C unterliegt dann wiederum dem deutscher Steuerecht.

A kann gar keine D-Umst-ID beantragen, da A in Deutschland gar nicht Steuerpflichtig ist.

MfG Peter(TOO)

Servus,

das ist nicht richtig.

Zollbehandlung setzt immer eine Einfuhr = tatsächliches Gelangen der Ware ins Inland voraus.

Obwohl bei Einfuhren auch die Festsetzung der Einfuhr-Umsatzsteuer (CH = Mehrwertsteuer) durch den Zoll vorgenommen wird, muss man die beiden Themen Zollbehandlung und Umsatzsteuer voneinander trennen.

Im gegebenen Fall führt tatsächlich der Schweizer A einen Umsatz in Deutschland aus, muss sich in D umsatzsteuerlich erfassen lassen (zuständig für Schweizer Unternehmer ist zentrals das Finanzamt Konstanz) und kann dann natürlich auch eine deutsche USt-Identifikationsnummer bekommen.

Die ID-Nummer ändert aber hier nichts daran, dass Unternehmer A einen in Deutschland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz ausführt.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für eure Antworten.

Wie ist es denn, wenn das schweizer Unternehmen nach italien exporteiren will? Kann es dies über Deutschland mit der deutschen Steuernummer machen? Der LKW würde auch über DE fahren (An der DE/PL-Grenze würde der LKW mit neuen Frachtpapieren abgefertigt) oder muss es sich dort dann um eine italienische Steuernummer bemühen?

Servus,

wenn die ruhende Lieferung nicht in Deutschland, sondern in Italien stattfindet, ist das Geltungsgebiet der deutschen Umsatzsteuer nicht berührt, und der Schweizer Unternehmer muss sich in Italien steuerlich erfassen lassen. Das hätte im Vergleich zu Deutschland den Vorteil, dass es mit einem guten Galoppino an der Hand ein gar nicht so unrealistisches Projekt ist, wenn man versucht, das Verfahren der steuerlichen Erfassung auf einen Zeitraum auszudehnen, der länger dauert als die Verjährungsfrist für die fälligen IVA-Zahlungen.

Schöne Grüße

MM