Hallo,
Wichtig für die Geschichte ist nur der Weg welcher die Ware auf dem Papier zurücklegt. Der eigentliche Weg der Ware ist dabei egal.
Auf dem Papier wird die Ware von Polen in die Schweiz und von dort dann nach Deutschland bewegt.
A ist in CH steuerpflichtig!
A muss also die Ware beim Import und Export verzollen. Je nach Ware beschränkt sich der Zoll meist nur auf die MwSt, es gibt aber auch Ausnahmen, das geht aus deiner Beschreibung aber nicht hervor.
A muss also auf die polnische Rechnung die CH-MwSt entrichten. Im Prinzip unterliegt dann die Rechnung von A an C auch wieder der CH-MwSt, wobei die Vorsteuer abgezogen werden kann. Gegen Nachweis des Exports kann dann die CH-MwSt an C weg gelassen werden, dies beinhaltet natürlich automatisch eine ordentliche Verzollung bei der Einfuhr nach Deutschland.
C unterliegt dann wiederum dem deutscher Steuerecht.
A kann gar keine D-Umst-ID beantragen, da A in Deutschland gar nicht Steuerpflichtig ist.
MfG Peter(TOO)