Umst.-voranmeldung: Telefon-u.Onlinekosten

Wie macht man das mit den Telefon- bzw. Onlinekosten (insbesondere mit den Grundgebühren) bei der Umsatzsteuervoranmeldung und später bei der Einkommenssteuererklärung?
Welchen Anteil der Grundgebühren kann geltend gemacht werden? (wenn das Telefon eher privat und das Internet überwiegend beruflich genutzt wird.) Wenn es außerdem eine DSL-Flatrate gibt, d.h. es ist nicht unbedingt nachvollziehbar, wann man für berufliche und wann für private Zwecke online war.

Muss jedes Telefongespräch bei der Umsatzsteuervoranmeldung einzeln aufgeschlüsselt werden, oder reicht einfach die Angabe des Nettobetrags + gezahlte Mehrwertsteuer?

Wie macht ihr das?

Viele Grüße,
Anke

Vorsteuerabzug nur für die betrieblich Veranlassten Kosten. Wenn nicht nachweis bar dann mittels sachgerechter Schätzung ermitteln.

BARUL76