Hallo Experten,
ich möchte bei einem Mietshaus (12 WE) auf Wunsch einiger Mieter die Antennenanlage um die Option „Digital“ erweitern (ca. 1.000,–€).
- Ist dies eine umlagefähige Modernisierung?
- Müssen die Mieter zustimmen und falls ja, was wenn nicht alle zustimmen.
p.s. die analoge Nutzung bleibt weiterhin bestehen.
Dank und Gruß vom
Sera
Hallo Experten,
ich möchte bei einem Mietshaus (12 WE) auf Wunsch einiger
Mieter die Antennenanlage um die Option „Digital“ erweitern
(ca. 1.000,–€).
- Ist dies eine umlagefähige Modernisierung?
Es ist eine technische Verbesserung. Unter die Vorschriften für Modernisierungen würde ich die Kosten nicht einordnen. Die Wohnwertverbesserung ist nicht erkennbar, denn bei einer ausreichenden Anlage sind ausreichend genügend Programme zu empfangen.
Die Kosten wären also den Mietern - wobei dies schriftlich vereinbart werden muss -, die den digitalen Empfang wollen berechnet werden. Die angestrebte Erstinstallation des digitalen Empfangs ist nicht umlagefähig.
Die bisherige Antennanlage muss für die Mieter, die nicht digitalen Empfang wollen, belassen werden.
Bei der Betriebskostenabrechnung müssen - soweit die Kosten in der Jahresabrechnung abgerechnet werden sollen - alle anfallenden Kosten nach Antennanlage und nach digitalem Empfang getrennt aufgeführt werden. Also, Umlage nur für die, die den digitalen Empfang wollen, für den Rest muss die Antenneanlage weiterhin betrieben werden.
- Müssen die Mieter zustimmen und falls ja, was wenn nicht
alle zustimmen.
Die Mieter müssen selbstverständlich zustimmen, wenn umgestellt werden soll. Wobei jede Weitergabe von Kosten für Mieter, die nicht ausdrücklich erklären, dass sie die Kosten tragen, wenn digitaler Empfang besteht, nicht erlaubt ist.
p.s. die analoge Nutzung bleibt weiterhin bestehen.
Gruss Günter