Hallo zusammen,
ich bin seit Mitte Februar 2009 arbeitslos gemeldet, habe aber bis 02.07.09 keine Leistungen erhalten, da ich mich im Ausland aufhielt (Urlaub).
Da Arbeitsamt wusste von diesem Auslandsaufenthalt und hat mir natürlich während dieser Zeit keine Leistungen gewährt.
Nun will mich das Arbeitsamt schon ab Februar 2010 auf Hartz 4 umstellen. Kann ich dagegen irgendwas unternehmen, gilt der Eintritt ins Hartz 4 ab 1 Jahr Arbeitslosigkeit oder erst ab Bezug des Arbeistlosengeldes?
Es wäre mir gegenüber etwas unfair, da ich ja nur ca. 7 Monate Bezüge vom ALG 1 erhalten habe.
Eine kleine Frage habe ich noch zu den Vermögenswerten:
Ich habe gesehen, dass man pro vollendetem Lebensjahr 150 Euro und 750 Euro für notwendige Anschaffungen haben darf, das wären bei mir 22Jahre x 150€ + 750€, also 4.050.-€. Wie wird der darüber hinausgehende Betrag dann verrechnet bzw. gibt es Möglichkeiten dieses anzurechnende Vermögen vor dem Arbeitsamt zu sichern?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte und bei Lösungsvorschlägen die entsprechenden Verweise auf die gesetzlichen Grundlagen (Sozialgesetzbuch,…) vorweisen kann, damit ich beim Amt mich auf etwas beziehen kann…
Recht herzlichen Dank für eure Hilfe!
Hallo Michael,
Wie lange Du Arbeitslosengeld I erhältst, hängt davon ab, wie lange Du vorher sozialversichert tätig warst. Und in Deinem Alter bekommst Du max. 1 Jahr Arbeitslosengeld1. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren. Das wäre bei Dir ja nicht der Fall. Wenn Du also bis jetzt keine Leistungen erhalten hast, stellst Du ganz normal Deinen Antrag auf Arbeitslosengeld 1. Ein „Umstellen“ auf Arbeitslosengeld II gibt es nicht! Wenn Du keinen Anspruch auf Alo1 hast, wirst Du einen ablehnenden Bescheid bekommen. Wenn da etwas unzutreffendes drinsteht, kannst Du Widerspruch einlegen. Wenn Du keinen Anspruch auf Alo1 hast, mußt Du einen Antrag auf Alo2 ausfüllen. Wenn Du sehr wenig Alogeld1 bekommst, kannst Du evtl. mit Alo2 aufstocken.
Zu Deinem Vermögen: Wenn Du Alo1 erhältst, spielt Vermögen keine Rolle. Bei der Antragstellung von Alo2 mußt Du Deine Kontoauszüge vorlegen, in der Regel 3 Monate rückwirkend. Wenn Du mit Deinem Vermögen nur etwas über der Höchstgrenze liegst, kannst Du das ja vorher bereinigen. Mußtest z.B. nach Auslandsaufenthalt neue Winterklamotten kaufen (falls dann später danach gefragt wird).Ansonsten gilt beim Arbeitsamt und beim Jobcenter: immer alles schriftlich machen. Lass Dich nicht mit mündlichen Ansagen abspeisen, von wegen: auf Alo2 umstellen. Und wenn Du Dich nicht gut auskennst, versuche eine Begleitperson mitzunehmen.
Hallo Winnie,
danke für deine Antwort, aber ich habe schon ALG 1 bezogen und zwar vom 02.07.09 bis jetzt, gemeldet war ich schon ab Anfang Februar 2009, habe aber bis Juli keine Leistungen erhalten, da ich mich im Ausland aufhielt, und da ja dadurch für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand, logischerweise auch keine Arbeitslosengeld - Leistungen erhalten. Wurde vom Jobcenter für diese Zeit „gesperrt“.
Was ich erfahren wollte ob ich nun das Anrecht auf 1 Jahr ALG 1 habe, also bis 01.07.2010 oder ob 1 Jahr Arbeitslosigkeit laut Definition den Tag der Arbeitslosmeldung betrifft oder den ersten Tag des Leistungsbezugs, sprich Arbeitslosengeld.
Umstellung ist wohl in der Tat etwas ungünstig formuliert, damit meinte ich die Überführung nach einjährigem Leistungsbezugs von AG1 auf AG2.
Danke im Voraus, Grüße
wennd er auslandsaufenthalt 1 jahr betrug dann ist damit der anspruch auf alg1 verbraucht auch wenn dieser nicht in anspruch genommen wurde der auslandaaufenthalt hat keine aufschiebende wirkung und dann ist hartz iv richtig. tut mir leid aber iss leider so ansosnten vermögen verteilen ??? klingt net gerade sauber lol aber wie wärs mit der verteilung auf verwandte?? mit schriftlichem vertrag den das amt ja net kennen muss
gruss
david
Hi Michael,
wie ich schon geschrieben habe, hängt die Dauer des Bezuges von Alo1 davon ab, wie lange Du vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Wenn es zwei Jahre und länger gewesen ist, bekommst Du 1 Jahr Alogeld1.
Ich weiß ja nicht, wie lange Du gearbeitet hast. Wenn Du nur ein Jahr gearbeitet hast, bekommst Du nur 1/2 Jahr Alogeld1. Die Anzahl der Tage, die Du das Geld bekommst, steht auch auf Deinem Alo-Bescheid drauf.
Wenn Du also nun 2 Jahre und länger soz.vers. beschäftigt warst, steht Dir das Geld vom Tag der Antragstellung und dann ein Jahr lang zu.
Hoffe Dir geholfen zu haben. Und lass Dich nicht von den Arbeitsamtsleuten über den Tisch ziehen.
Danke für eure Hilfe, jetzt bin ich schon ein gutes Stück schlauer… muss wohl in den sauren Apfel beissen und das so hinnehmen…
Hallo Michael,
die genauen Anspruchsvoraussetzungen wie lange du ALG I vom Arbeitsamt bekommen kannst, kann ich dir auch nicht sagen. Fakt ist aber, dass du erst Hartz IV bekommen kannst, wenn du es selbst beantragst. Eine Überleitung erfolgt nicht automatisch. Du könntest also rein theoretisch heute schon Hartz IV beantragen und, so das ALG I nicht ausreicht, ergänzend (als so genannter Aufstocker) Hartz IV (ALG II) erhalten.
Zu deiner Frage mit den Vermögenswerten ist es so wie du es berechnet hast. Hinzu kommt noch, dass du ein KFZ mit einem aktuellen Zeitwert von bis zu 7500,-€ zusätzlich haben darfst. Der übersteigende Betrag, also alles was über den 4050,-€ liegt, wirst du aufgefordert werden, vor Beginn des Hartz IV zu verbrauchen. Es sei denn, es handelt sich hier um „geschütztes Vermögen“ z.B. um eine Riesterrente oder anderweitig angelegtes Geld für die Altersvorsorge. Da würde ich mich mal in Bezug auf Anlagemöglichkeiten bei der Bank oder Versicherung beraten lassen. Altersvorsorgebeiträge sind nämlich geschützt. Aber diese müssen speziell von der Bank oder Versicherung als solche gekennzeichnet sein. Verschweigen würde ich dem Amt die Kohle lieber nicht. Die haben Mittel und Wege solche Daten ganz legal über das Finanzamt abzufragen. Kommt es dann am Ende raus, bist du der Dumme. Im schlimmsten Fall kann dir dann ein Verfahren wg. Sozialmittelmissbrauchs drohen. Wenn du die Kohle aber vorher ausgibst, bevor du den Antrag stellst, können die dir gar nichts machen. Es kann höchstens sein, dass die nen Nachweis haben wollen, was du mit dem Geld gemacht hast (z.B. Kaufbeleg für nen PC, Fernseher o.ä.) Die gesetzlichen Grundlagen für Vermögen „anrechenbares und geschütztes Vermögen“ findest du im Paragraph 12 SGB II.
Dann noch viel Glück für die Antragstellung.
flottebiene110