Umstellung des NK Abrechnungsmodus

Nehmen wir mal an, ein Vermieter stellt seinen Abrechnungsmodus um. Bisher hat er den Wasserverbrauch nach Wohnflächenanteil berechnet. Ebenso den damit zusammenhängenden Abwasseranteil. Die Wasseruhren wurden zwar vom Lieferaten abgelesen, die Kosten dafür hat er bislang selber getragen aber nach Wohnfläche abgerechnet, weil es für ihn einfacher war.

Für das Jahr 2009 hat er nun die Ablesegebühren umgelegt und die Verbräuche (Frisch- und Abwasser) nach Zählerständen. Diese Abrechnungsmethode erschien ihm gerechter. Wer eine große Wohnung hat und wenig verbraucht, hat bisher die mitfinanziert, die eine kleine Wohnung haben und viel verbrauchen.

Die Mieter sind von der Umstellung weniger begeistert, auf Neuerungen sind sie nicht eingestellt. Sie wollen prüfen, ob das mit rechten Dingen zugeht. Einer verlangt sogar vom Vermieter die Abrechnungen der Jahre 2007 und 2008 noch einmal.

Fragen:

  • darf der Vermieter den Abrechnungsmodus umstellen?
  • können die Mieter auch Abrechnungen der Vorjahre noch einmal verlangen?
  • können die Mieter auch Abrechnungen der Vorjahre noch einmal
    verlangen?

na, wenn der vermieter die alte abrechnung noch mal kopieren soll, wird ihm das nicht viel ausmachen, oder? ok, scherz beiseite: die mieter haben die rechnung doch damals so akzeptiert, oder? nicht unter vorbehalt gezahlt? warum sollte dann der vermieter den ganzen kram noch mal abrechnen wollen? aber verlangen kann man viel…

zum restlichen thema: ich habe da keine rechtlichen grundlagen, aber vom gefühl her würde ich sagen, dass der vermieter solche änderungen machen darf. immerhin ist die wasserabrechnung nach „uhr“ ja auch das normale und absolut gerechte. jeder zahlt das, was er auch verbraucht hat. komische mieter sind das. normalerweise wehrt sich keiner gegen sowas…?

ok, vermutlich haben wir es hier mit einem aufschrei der kleinwohnungsmieter zu tun…

Hi, für jede der Wohnungen im Haus besteht eine eigene Wasseruhr?
Was steht zur Betriebskostenabrechnungabrechnung im Mietvertrag?
Davon hängt ab was der VM darf, bz.w bisher durfte.
MfG ramses90