Umstellung einer Rechtsschutzversicherung

Muss ein ehemaliger Selbständiger und als solcher mit VerkehrsRS, FamRS, HuW und FinanzgerichtsRS versichert eine Rechtsschutzversicherung umstellen?

Eine Ehefrau, die stets Lohn- u. Gehaltsempfängerin war, ist mitversichert. Nunmehr befinden sich beide im Ruhestand.

Mit der Verrentung sind die Eheleute nicht Lohn- oder Gehaltsempfänger geworden und eine Rentnerrechtsschutzversicherung gibt es nicht. Und die Selbständigkeit ist entfallen.

Hallo und guten Morgen,

es ist auf jeden Fall ratsam den Vertrag umzustellen. Die Risiken und Einschlüsse die für einen Selbständigen oder Angestellten wichtig waren haben sich im Regelfall im Ruhestand deutlich reduziert.

Ein Pensionär kann sich für verhältnismäßig wenig Geld zu sehr guten Bedingungen versichern.

Ich würde erst einmal beim jetzigen Versicherer anfragen was der Vertrag nach einer Umstellung kostet und vor allen Dingen wie lange er dann läuft. Einige Vermittler nutzen die „Chance“ und möchten einen 3 oder 5 Jahresvertrag platzieren. Ein Einjahresvertrag sollte es aber sein um bei der Wahl des Anbieters und bei entsprechenden angeboten auf dem Markt reagieren zu können.

Viele Grüße

zahao

Guten Abend,
es gibt auf dem Markt Seniorentarife, vielleicht auch bei Ihrem Anbieter. Wie schon kommentiert, ist es wichtig Jahresverträge abzuschliessen um auf neue Markt- und persönliche Risikoverhältnisse schneller reagieren zu können.

Viele Grüsse
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