Hallo!
Die Frage ist, wie die Heizkosten und -Arbeit nach der
Umstellung ermittelt und in Euro bewertet werden können, so
dass der Vermieter nicht an Geld und Arbeitskraft „drauflegt“.
Die Entlohnung der Arbeitskraft des Vermieters, der selbst Brennholz aufbereitet, kann kein Kriterium für die Abrechnung von Heizkosten sein. Die Brennholzaufbereitung vom Holzeinschlag, über Transport, Ablängen, Spalten bis hin zur 2jährigen Lagerung ist bei Berechnung irgendwelcher Stundenlöhne für den Umfang eines kleines Mietshauses ganz sicher unwirtschaftlich. Soetwas kann nur ein Selbermacher für den eigenen Bedarf durchführen, wenn er die eigene Arbeitszeit als Hobby betrachtet und in den Heizkosten nicht berücksichtigt.
Zum Verheizen geeignetes Holz gibt es nirgends kostenlos. Es muß also gekauft werden. Dabei ist die billigste Methode, ein Flächenlos zu kaufen, bei dem der Förster die zu fällenden Bäume kennzeichnet. Wenn man sich die körperlich schwere Arbeit des Fällens mit anschließendem Entasten und Teilen der Stämme in transportgerechte Stücke nicht selbst antun will, sondern Holz ab Waldweg kauft, wird der Spaß schon deutlich teurer. Kauft man schließlich das abgelagerte und in kesselgerechte Stücke aufbereitete Brennholz, wird Holz als Brennstoff teurer als Heizöl oder Gas, weil die Aufbereitung von Brennholz lohnintensiv ist.
Bei industriell hergestellten Holzpresslingen oder in großem Umfang erzeugten Holzhackschnitzeln sehen die Verhältnisse aufgrund geringeren Lohnanteils günstiger aus.
Das Problem einer angemessenen Berechnung von Heizkosten taucht überall auf, wo man nicht einfach die Rechnung des Brennstofflieferanten als Grundlage nehmen kann. Ich würde das Problem mit einem Wärmemengenmesser an der Heizungsanlage lösen, der direkt in kWh, kJ oder von mir aus auch in kcal anzeigt (Umrechnung siehe voriges Posting). Bei der Aufteilung der Heizkosten auf mehrere Wohnungen helfen entweder Wärmemengenmesser in jeder Wohnung oder ein zentrales Meßgerät an der Heizungsanlage und Verdunterröhrchen an den Heizkörpern der Wohnungen. Am zentralen Wärmemengenmeßgerät erhält man ein Meßergebnis z. B. in kWh. Legt man Heizwert und den aktuellen Tagespreis von Heizöl für die Berechnung eines marktgerechten Preises zugrunde, kommt man heute auf 0,06 €/kWh. Auf diesen Betrag kommt man durch Preisabfrage für Heizöl. Heute kostet 1 l Heizöl 60 Cent inkl. Mehrwertsteuer und 1 l Heizöl hat einen Heizwert von ca. 10 kWh.
Die ermittelten 0,06 €/kWh werden mit dem Meßergebnis des Wärmemengenmessers multipliziert und man erhält direkt die auf alle Wohnungen umzulegenden Heizkosten. Einen Teil davon legt man anteilig auf die Wohnflächen der Wohnungen um und den Rest nach den Ableseergebnissen der Verdunsterröhrchen in den Wohnungen oder nach den Wärmemengenmessern in den Wohnungen.
Die Prozedur hört sich komplizierter an, als sie tatsächlich ist. Im Ergebnis wird für den Vermieter, der mit Knochenarbeit Brennholz aufbereitet, ein erbärmlicher Stundenlohn heraus kommen. Das ist aber nicht zu ändern. Ohne von Mietrecht oder überhaupt von der Juristerei etwas zu verstehen, ist es vorhersehbar angreifbar, wenn ein Vermieter mit unwirtschaftlichen Methoden vor sich hin murkst, dabei einen akzeptablen Stundenlohn erwartet und auf diese Weise zu Heizkosten kommt, die oberhalb üblicher Marktpreise liegen. Der übliche Marktpreis für Heizenergie wird durch das Preisniveau für Öl und Gas vorgegeben.
Gruß
Wolfgang