Umstellung Öl - Brennholz Nebenkostenabrechnung

Herr A hat ein drei-Familienhaus.
Eine Wohnung bewohnt er selbst, 2 Wohnungen werden vermietet.

Bisher werden Warmwasser und Heizung Öl betrieben. 5.000 Liter/Jahr. :frowning:
In allen Leitungssträngen sind Kalorienzähler.
Nach ihnen werden die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung bisher verteilt.

Jetzt baut Herr A einiges um:
Das Warmwasser wird danach zum größten Teil mit Solarkollektoren erwärmt;
geheizt wird zum größten Teil mit einem Holzofen, in dem Holz verfeuert wird,
das im Wald gekauft und mit viel Mühe nach Hause geschafft und zerkleinert wird.
Heizölverbrauch danach vermutlich unter 1.000 Liter/Jahr

Der Umbau kostet Geld und das Beschaffen des Holzes Geld und Mühe.
Wie können die Kosten danach sinnvoll auf die eigene Wohnung und die Mieter verteilt werden?
So, dass auch die Arbeit vernünftig entlohnt wird.

Gibt es z. B. einen realistischen und legalen Umrechnungsfaktor zwischen Kalorien und Litern Heizöl?

Gruß JoKu

Hallo!

Vorweg: Die Einheit Kalorie gehört schon seit langer Zeit nicht mehr zu den gesetzlichen Einheiten. Im geschäftlichen Verkehr ist die Benutzung anderer als der gesetzlichen Einheiten unzulässig. Die gesetzliche Einheit für Energie ist Joule, abgekürzt J. Dabei ist 1 J = 1 Ws (Wattsekunde). Ungeachtet dessen ist die Kilokalorie (kcal) bei Nährwertangaben bis heute gebräuchlich und taucht natürlich noch auf den Skalen betagter Meßinstrumente auf. 1 kcal entspricht 4,1868 kJ (bzw. kWs) oder umgekehrt 1 kJ (1 kWs) entspricht 0,2388 kcal.

Gibt es z. B. einen realistischen und legalen
Umrechnungsfaktor zwischen Kalorien und Litern Heizöl?

1 l leichtes Heizöl EL hat einen Heizwert von ca. 10 kWh = 36.000 kWs = 36.000 kJ = 8.596,8 kcal.

Eine Heizungsanlage bläst einen Teil der Energie zum Schornstein hinaus und ein weiterer Teil der erzeugten Wärme geht auf Rohrleitungsstrecken zu den Meßstellen zwar nicht verloren, wird aber nicht von den Meßgeräten erfaßt. Rechnet man (läßt sich nur schätzen) mit einem Wirkungsgrad von 90%, erhältst Du aus einem Liter Heizöl EL etwa 32.400 kJ = 7.737 kcal.

Du hast in den Wohnungen die Wärmemengenzähler und kannst nun vom Verbrauch in kcal auf Heizölverbrauch umrechnen.

Wenn Du die Erfahrung gemacht hast, wie mühsam es ist, Holz ab Wald zu Brennholz aufzubereiten, das Holz mindestens 2 Jahre trocken und luftig zu lagern, um es schließlich zu verheizen, wirst Du auf einen miserablen Stundenlohn kommen und bald bemerken, wie billig Öl immer noch ist.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Wenn Du die Erfahrung gemacht hast, wie mühsam es ist, Holz ab
Wald zu Brennholz aufzubereiten, das Holz mindestens 2 Jahre
trocken und luftig zu lagern, um es schließlich zu verheizen,
wirst Du auf einen miserablen Stundenlohn kommen und bald
bemerken, wie billig Öl immer noch ist.

Es geht nicht um meine Heizung, und sie wird halt definitiv umgestellt.
Der Vermieter schafft gerne im Wald und mit Holz.

Die Frage ist, wie die Heizkosten und -Arbeit nach der Umstellung ermittelt und in Euro bewertet werden können, so dass der Vermieter nicht an Geld und Arbeitskraft „drauflegt“.

Gruß
JoKu

Warum so umständlich?
Hi,

Die Frage ist, wie die Heizkosten und -Arbeit nach der
Umstellung ermittelt und in Euro bewertet werden können, so
dass der Vermieter nicht an Geld und Arbeitskraft „drauflegt“.

Warum koppelst du die verbrauchte Energie des Mieters nicht einfach an den Ölpreis, plus oder mal einen Faktor?
Dass der Vermieter auf jeden Fall draufzahlt, hat Wolfgang ja bereits beschrieben.

Gruss,

Hi,

Die Frage ist, wie die Heizkosten und -Arbeit nach der
Umstellung ermittelt und in Euro bewertet werden können, so
dass der Vermieter nicht an Geld und Arbeitskraft „drauflegt“.

Warum koppelst du die verbrauchte Energie des Mieters nicht
einfach an den Ölpreis, plus oder mal einen Faktor?

So was wäre das beste, aber:
a) Welcher Faktor ist hier zwischen kJ oder kcal und Ölverbrauch zulässig
und hält auch juristisch stand, bzw. wurde bereits festgelegt?
b) Welchen Ölpreis nimmt man? Der schwankt ja ständig.

Gruss JoKu

Hi Joku,

Die Frage ist, wie die Heizkosten und -Arbeit nach der
Umstellung ermittelt und in Euro bewertet werden können, so
dass der Vermieter nicht an Geld und Arbeitskraft „drauflegt“.

Ich würde die Preise bei einer repräsentativen Anzahl von Holzhändlern einholen und dann z.B. den Durchschnitt berechnen. Diese Regelung kann ja mit den Mietern vorher einvernehmlich schriftlich vereinbart werden.

Sollte der Vermieter bei dieser Preisfindung trotzdem der Meinung sein, dass er für seine erbrachte Arbeitszeit in Wald und an der Säge zu gering entlohnt wird, dann soll er das Holz tatsächlich zukaufen.

Gruß
Bonsai

Hallo!

Die Frage ist, wie die Heizkosten und -Arbeit nach der
Umstellung ermittelt und in Euro bewertet werden können, so
dass der Vermieter nicht an Geld und Arbeitskraft „drauflegt“.

Die Entlohnung der Arbeitskraft des Vermieters, der selbst Brennholz aufbereitet, kann kein Kriterium für die Abrechnung von Heizkosten sein. Die Brennholzaufbereitung vom Holzeinschlag, über Transport, Ablängen, Spalten bis hin zur 2jährigen Lagerung ist bei Berechnung irgendwelcher Stundenlöhne für den Umfang eines kleines Mietshauses ganz sicher unwirtschaftlich. Soetwas kann nur ein Selbermacher für den eigenen Bedarf durchführen, wenn er die eigene Arbeitszeit als Hobby betrachtet und in den Heizkosten nicht berücksichtigt.

Zum Verheizen geeignetes Holz gibt es nirgends kostenlos. Es muß also gekauft werden. Dabei ist die billigste Methode, ein Flächenlos zu kaufen, bei dem der Förster die zu fällenden Bäume kennzeichnet. Wenn man sich die körperlich schwere Arbeit des Fällens mit anschließendem Entasten und Teilen der Stämme in transportgerechte Stücke nicht selbst antun will, sondern Holz ab Waldweg kauft, wird der Spaß schon deutlich teurer. Kauft man schließlich das abgelagerte und in kesselgerechte Stücke aufbereitete Brennholz, wird Holz als Brennstoff teurer als Heizöl oder Gas, weil die Aufbereitung von Brennholz lohnintensiv ist.

Bei industriell hergestellten Holzpresslingen oder in großem Umfang erzeugten Holzhackschnitzeln sehen die Verhältnisse aufgrund geringeren Lohnanteils günstiger aus.

Das Problem einer angemessenen Berechnung von Heizkosten taucht überall auf, wo man nicht einfach die Rechnung des Brennstofflieferanten als Grundlage nehmen kann. Ich würde das Problem mit einem Wärmemengenmesser an der Heizungsanlage lösen, der direkt in kWh, kJ oder von mir aus auch in kcal anzeigt (Umrechnung siehe voriges Posting). Bei der Aufteilung der Heizkosten auf mehrere Wohnungen helfen entweder Wärmemengenmesser in jeder Wohnung oder ein zentrales Meßgerät an der Heizungsanlage und Verdunterröhrchen an den Heizkörpern der Wohnungen. Am zentralen Wärmemengenmeßgerät erhält man ein Meßergebnis z. B. in kWh. Legt man Heizwert und den aktuellen Tagespreis von Heizöl für die Berechnung eines marktgerechten Preises zugrunde, kommt man heute auf 0,06 €/kWh. Auf diesen Betrag kommt man durch Preisabfrage für Heizöl. Heute kostet 1 l Heizöl 60 Cent inkl. Mehrwertsteuer und 1 l Heizöl hat einen Heizwert von ca. 10 kWh.
Die ermittelten 0,06 €/kWh werden mit dem Meßergebnis des Wärmemengenmessers multipliziert und man erhält direkt die auf alle Wohnungen umzulegenden Heizkosten. Einen Teil davon legt man anteilig auf die Wohnflächen der Wohnungen um und den Rest nach den Ableseergebnissen der Verdunsterröhrchen in den Wohnungen oder nach den Wärmemengenmessern in den Wohnungen.

Die Prozedur hört sich komplizierter an, als sie tatsächlich ist. Im Ergebnis wird für den Vermieter, der mit Knochenarbeit Brennholz aufbereitet, ein erbärmlicher Stundenlohn heraus kommen. Das ist aber nicht zu ändern. Ohne von Mietrecht oder überhaupt von der Juristerei etwas zu verstehen, ist es vorhersehbar angreifbar, wenn ein Vermieter mit unwirtschaftlichen Methoden vor sich hin murkst, dabei einen akzeptablen Stundenlohn erwartet und auf diese Weise zu Heizkosten kommt, die oberhalb üblicher Marktpreise liegen. Der übliche Marktpreis für Heizenergie wird durch das Preisniveau für Öl und Gas vorgegeben.

Gruß
Wolfgang

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Rückfrage
Hallo,

Du hast in den Wohnungen die Wärmemengenzähler und kannst nun
vom Verbrauch in kcal auf Heizölverbrauch umrechnen.

imho dürfen die Dinger nur zur relativen Messung verwendet werden. Also kann man nicht einfach sagen: es wurden xkcal verbraucht, sondern nur MieterA hat x%, MieterB y%. Eine Umrechnung ist deshalb gar nicht möglich. Oder täusche ich mich da und es gibt mittlerweile andere Messgeräte?
Gruß
Axel

Hallo Axel!

Du hast in den Wohnungen die Wärmemengenzähler…

imho dürfen die Dinger nur zur relativen Messung verwendet
werden.

Wenn wir von den Verdunsterröhrchen an Heizkörpern reden, eignen die sich nur zur Aufteilung der Heizkosten. Das Meßergebnis ist dimensionslos (oder hat die Dimension 1). Es gibt aber auch Meßgeräte, die aus Durchflußmenge und Temperaturdifferenz von Heizungsvor- und Rücklauf die in Anspruch genommene Energie errechnen und direkt in kWh anzeigen.

Beim Einsatz solchen Gerätes ist es nicht mit Beschaffung und Installation getan, wenn danach Rechnungen erstellt werden. Das Meßinstrument muß regelmäßig kalibriert werden.

Gruß
Wolfgang

Danke! (o.w.T.)
-nix-