Umstellung von E/A auf Bilanz

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein kleines Einzelhandelsunternehmen als Einzelperson. Ich verkaufe Kleidung hauptsächlcih über ebay.
Habe vor kurzem die EST-Erklärung für 2009 abgegeben mit einem Gewinn vor Steuern von ca. 54000 Euro.
Nun habe ich vom FA ein Schreiben bekommen, dass ich ab 2011 eine Bilanz usw. erstellen muß. Das wäre ein großer Mehraufwand für mich. Ausserdem ist der Gewinn in diesem Jahr (2010) wieder wesentlich kleiner (unter 50T).
Kann man das FA irgendwie überzeugen, dass man aus diesem Grund dann doch keine Bilanz ab 2011 machen muß? Wie sollte ich vorgehen? Vielen Dank im voraus für eure Tipps.

hallo, einfach einen Antrag stellen und die gegenwärtige Situation im Form von einer tatsächlichen BWA darstellen

Umstellung von E/A auf Bilanz
Was ist eine BWA? Leider bin ich kein Fachmann.

Was ist eine BWA? Leider bin ich kein Fachmann.

Sorry, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, da kann das FA den Antrag nachvollziehen.

Hallo !
Es ist nicht so sehr ein Problem des FA sondern den Pflichten denen Sie als Kaufmann lt. HGB unterliegen.
Ich sehe hier im ersten Moment aufgrund Ihrer Angaben keine Möglichkeit, Sie müssten sich diesbezüglich an einen StB wenden, da dieser zuerst das gesamte Zahlenwerk Ihres Abschlusses 2009 sehen müsste um eine Rechtseinschätzung vorzunehmen.
Alternativ kurzer aber rechtlich nicht ganz korrekter Dienstweg, sprechen Sie mit der Mitarbeiterin vom FA.
Chance jedoch gering !
MfG Zingelmann

So weit ich weiß, geht es immer nach den Werten der letzten abgegebenen Steuererklärung.
Du must dann sogar innerhalb einer bestimmten Frist am Jahresanfang einer Eröffnungsbilanz erstellen.
Das kann man kaum allein ohne die nötigen Fachkenntnisse bewältigen.

Nun ist der Zeitpunkt wohl gekommen, an dem Du einen Steuerberater brauchst. Der weiß sicher, ob durch aktuelle Vorlage eines schlechteren Zwischenergebnisses für 2010 die Werte für 2011 wieder unterschritten werden und wie vorzugehen ist.

Hallo,
nein das geht nicht wenn der Gewinn so festgestellt wurde, das ist nach §141 AO zu bilanzieren. Wahrscheinlich sind Sie dann ab 2012 oder 2013 kein Bilanzierer mehr. Aber so leid mir das tut muss für 2011 bilanziert werden, mit einer Eröffnungsbilanz.

Ich hoffe geholfen zu haben, bei Fragen stehe ich gerne bereit.

MFG