Umstellung von Kabel auf Satteliten TV

Hallo,

mal eine Frage.

Angenommen ein Vermieter möchte in einem Mehrfamilienhaus den Kabelanschluss kündigen und auf Satteliten TV umstellen.
Braucht er die Erlaubnis sämtlicher Mieter oder reicht es wenn die Mehrheit damit einverstanden wäre.

Schonmal Danke
H.Zimmer

Hallo,

Hallo,

mal eine Frage.

Angenommen ein Vermieter möchte in einem Mehrfamilienhaus den
Kabelanschluss kündigen und auf Satteliten TV umstellen.
Braucht er die Erlaubnis sämtlicher Mieter oder reicht es wenn
die Mehrheit damit einverstanden wäre.

kommt auf die Verträge an. Sollte im Vertrag das Kabelfernsehn stehen müsste er eine Änderungskündigung aussprechen.

Schonmal Danke
H.Zimmer

Grüße

Hallo Heiko,

grundsätzlich darf er mittlerweile seine Satellitenschüssel installieren, solange es optisch nicht stört und er die Bausubstanz nicht in Mitleidenschaft zieht.

Der Rest ist Frage der Vereinbarungen. Aufgrund der Fragestellung ist es wohl so, dass ein Gemeinschaftsanschluss besteht. Den kann man wohl nicht per Mehrheitsbeschluß loswerden, da dies wohl unverhältnismäßig gegenüber einer Minderheit wäre, die den Kabelanschluß behalten will.

Also: Auf eigene Kosten ja, aber nicht zuungunsten einzelner für alle verbindlich.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

grundsätzlich darf er mittlerweile seine Satellitenschüssel
installieren, solange es optisch nicht stört und er die
Bausubstanz nicht in Mitleidenschaft zieht.

Ich gehe doch davon aus, dass der von Heiko angesprochene Vermieter beim Anbringen der Satellitenschüssel frei ist und sie sowohl optisch störend als auch die Bausubstanz schädigend anbringen dürfte, da er der Eigentümer des Ganzen ist. Ob dies sinnvoll ist, lasse ich dabei mal dahin gestellt.

Solange er die Schüssel also seinen Mietern nicht vor den Balkon oder das Fenster hängt, haben diese ja wohl keinerlei Mitspracherecht und können Mängel wegen „optischer Beeinträchtigungen“ nicht geltend machen. Oder sehe ich das falsch?

Lieben Gruß

Trillian

Hallo,

es geht ja hauptsächlich um die Frage ob die Mieter ein Anrecht auf den Kabelanschluss haben oder ob der Vermieter diesen kündigen kann und auf Sat umstellen der Vorteil für die Mieter wäre ja der Wegfall der Kabelgebühren.

MfG
H.Zimmer

es geht ja hauptsächlich um die Frage ob die Mieter ein
Anrecht auf den Kabelanschluss haben oder ob der Vermieter
diesen kündigen kann und auf Sat umstellen der Vorteil für die
Mieter wäre ja der Wegfall der Kabelgebühren.

Sorry, hab’s automatisch als Mieterproblem verstanden, wohl auch, weil ich umgekehrt gar kein Problem sehe.

Kostenmäßig bietet der VM ja eine günstigere Alternative. Die Grundversorgung ist ebenfalls gesichert. Die Mieter, die aus irgendeinem Grunde dennoch Kabelanschluß haben wollen, könnten ja einen Einzelanschluß beantragen.

Gruß!

Horst

Hi,

es geht ja hauptsächlich um die Frage ob die Mieter ein
Anrecht auf den Kabelanschluss haben

Kommt auf den Mietvertrag an.
Ist ein Kabelempfang auf Sammelrechnung über den VM vereinbart, müsste dies gekündigt/mitgeteilt werden. Der Nutervertrag wird dann auf Wunsch des M weitergeführt, aber ohne Umweg über den VM.

Zudem würde der VM einen privaten Zugang des M weiterhin jederzeit ermöglichen, weil die Anschlußanlage weiterhin vom VM zur Verfügung gestellt wird.

oder ob der Vermieter
diesen kündigen kann und auf Sat umstellen

WEnn die Umstellmöglichkeit nicht im MV geregelt wurde, kann vom M die Kosten dafür nicht verlangen.

der Vorteil für die
Mieter wäre ja der Wegfall der Kabelgebühren.

Gut, aber die Modernisierungskosten könnten zu 11%, 10 Jahre lang zur Miete angefügt werden.

vlg MC

PS:
Es gibt auch Ms, die wollen einfach nicht, auch nicht sparen :wink: