Hallo und ein gesundes neues Jahr an Alle,
folgende Sache möchte ich hier zur Diskussion stellen:
Eine Person § hatte vor 18 Jahren ein Kleingewerbe vermeintlich ordnungsgemäß abgemeldet. Vermeintlich, weil P sich doch nicht mehr genau erinnern kann.
Im Dezember 2014 bekam P vom Gewerbeamt der Stadt ein Schreiben mit der Aufforderung die beiliegende Gewerbeabmeldung auszufüllen und eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zu zahlen. P kann die Gewerbeabmeldung dem Gewerbeamt nicht nachweisen, da sämtliche Unterlagen nach ca.13 Jahren geschrettert wurden. Der Gesetzgeber gibt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vor. P hat aus diesem Grund Widerspruch eingelegt. Das Gewerbeamt wiederum erwartet, dass P den Widerspruch zurück nimmt, ansonsten wird ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid erlassen.
Wie soll sich P verhalten? Darf das Gewerbeamt nach 18 Jahren solche Forderungen stellen? Muss P die Gewerbeabmeldung ausfüllen und 10 € zahlen?
Mit der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren sollte auch ein Schlussstrich gezogen werden.
LG Nb