Umstrittene Gewerbeabmeldung

Hallo und ein gesundes neues Jahr an Alle,

folgende Sache möchte ich hier zur Diskussion stellen:
Eine Person § hatte vor 18 Jahren ein Kleingewerbe  vermeintlich ordnungsgemäß abgemeldet. Vermeintlich, weil P sich doch nicht mehr genau erinnern kann.
Im Dezember 2014 bekam P vom Gewerbeamt der Stadt ein Schreiben mit der Aufforderung die beiliegende Gewerbeabmeldung auszufüllen und eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zu zahlen. P kann die Gewerbeabmeldung dem Gewerbeamt nicht nachweisen, da sämtliche Unterlagen nach ca.13 Jahren geschrettert wurden. Der Gesetzgeber gibt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vor. P hat aus diesem Grund Widerspruch eingelegt. Das Gewerbeamt wiederum erwartet, dass P den Widerspruch zurück nimmt, ansonsten wird ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid erlassen.
Wie soll sich P verhalten? Darf das Gewerbeamt nach 18 Jahren solche Forderungen stellen? Muss P die Gewerbeabmeldung ausfüllen und 10 € zahlen?
Mit der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren sollte auch ein Schlussstrich gezogen werden.
LG Nb

Hallo,

wenn er sich selber nicht mehr genau erinnern kann, wo liegt dann das Problem?
Die Gewerbeabmeldung unterschreiben und 10 € bezahlen oder eine „unsinnige“ Diskussion mit dem Gewerbeamt führen?

Das Gewerbeamt verlangt ja nicht den Nachweis der Abmeldung, welche offensichtlich länger zurück liegt als die 10jährige Aufbewahrungsfrist, sondern die wollen die Gewerbeabmeldung. Wenn man nicht nachweisen kann, dass man das Gewerbe abgemeldet hat,…
lG

Hallo Nichttechniker,
danke für die Antwort, es wird wohl so das Beste sein. Ich werde es weitergeben.
Gruß Nb