Umstrukturierung/ Änderungskündigung

Ab wann kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass ein leitender Angestelltermit einer Umstrukturierung zustimmt und mit einer „Degradierung“ einverstanden sein wird?
Muss der leitende Angestellte gleich Widerspruch gegen eine geplante Umstrukturierungeinlegen, oder kann er eventuell auf einen passenden Moment warten?
Muss die „Degradierung“ konkret schriftlich vorliegen?
Ist im Rahmen einer „Degradierung“ eine Änderungskündigung zwingend vorgeschrieben?
Wie weit zurück kann der leitende Angestellte die „Degradierung“ festmachen?
Ist es eine „Degradierung“ wenn im Rahmen einer Umstrukturierung die Anzahl der Führungspositionen von 3 auf 6 ausgeweitet wird (man selber von der höchsten Führungsposition kommt) und von drei Leitungsebenen nur noch eine bestehen bleibt?