Umstrukturieung von GmbH & Co KG

Guten Tag,

Eine GmbH & Co KG soll in eine AG umgewandelt werden und hat in ihrem Gesamthandsvermögen ein Grundstück. Dies erfolgt ertragssteuerneutral durch Formwandel und es fällt keine Grunderwerssteuer an.

Wie bekomme ich es aber nun hin, dass die stillen Reserven auch handelsrechtlich aufgedeckt werden? Durch § 6 Abs. 5 Nr. 1 EStG könnte ich das Grundstück aus dem Gesamthandsvermögen der GmbH & Co in das BV der Koplementär GmbH einlegen, oder?? Und dann den Formwechsel?? Kann ich auch den § 6b EStG anwenden??

Ich bin dankbar für jeden Denkanstoß :smile:

Guten Morgen,

ja, wie bereits von Ihnen ausgeführt, ist das so möglich. § 6b EStG kann - soweit ich zur Zeit weiß - auch noch angewandt werden.

Zur Sicherheit bitte jedoch noch einmal einen Betriebswirt/Anwalt fragen, der sich mit dem Aktiengesetz auskennt. So sind Sie auf der sicheren Seite und es wird nichts schief laufen.

Ich habe erlebt, daß „Eigenkompositionen“, insbesondere im Bereich der Umwandlung in eine AG, häufig zusammenbrachen, da ein oder zwei zunächst unbedeutend erscheinende Punkte nicht beachtet wurden.

Ich rate daher dringend um professionelle Beratung nachzusuchen.

MfG

Ralf B.

Sehr geehrter Fragesteller,
steuerrechtliche Angelegenheiten kann ich leider nicht weiterhelfen.