Guten Tag,
wir haben eine Ware in Österreich bestellt, diese
wird dann nach Tschechien versendet. Nach dortiger
Bearbeitung wird die Ware nach Hamburg zur Verschiffung nach China transportiert.
AT -----> DE-----> CZ------China
De ist Auftraggeber.
Wie brösle ich diesen Fall am Besten auf?
Vielen Dank schon mal im vorraus!!!
Heike
Hallo Heike,
wie Sie es aufbröseln sollen? Das kann man so nicht sagen, da es beim Reihengeschäft auf die gewollte Gestaltung ankommt. Grundsätzlich ist wohl die Lieferung AT an DE die bewegte. Es sei denn DE weißt nach gem. § abs. 6 Satz 6 2. HS UStG. CZ spielt wohl keine Rolle, da wohl nur Lohnveredelung. Dann wäre DE an China unbewegt. Was wollen Sie? Welche Lieferung soll die bewegte sein? Er erbringt welche Nachweise? Was geschieht in CZ?
Zuviele offene Fragen für eine wirklich fundierte Antwort.
MfG
Gunter Maurath
Privatdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Umsatzsteuerrecht insbesondere Ausfuhrlieferungen.
Ein verbindliches Gutachten kann jederzeit erstellt werden.
Sehr geehrter Herr Maurath,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie haben Recht, hier nun weitere Informationen:
Auftraggeber der Verfrachtung von AT nach CZ sind wir(DE), Die Ware wird Lohnveredelt in CZ. Der Fall sollte so gestaltet werden, dass eine innergmeinschaftl.Lieferung bestehen bleibt und nicht etwa Steuer in CZ oder China anfällt. Wird die Lohnveredlung in CZ mit der dortigen Steuer belastet?
Bin gespannt auf Ihre Antwort.
Gruss Heike