Umtausch / Ablauf grauer Führerschein

Ich habe noch einen alten grauen Führerschein, Klasse 3, Null Punkte. Jetzt dachte ich, auch mal (für Mietwagenanmietung in USA) auf so einen in Kartenformat umzustellen. Aber das ganze Behördendeutsch auf der Website unserer Stadt verstehe ich nicht. Bzw. was mich irritiert:
Muss man wirklich eine Karteiabschrift der damals austellenden Behörde anschleppen?
Und da steht, Klassen 2 und 3 verlieren, wenn man 50 wird, automatisch die Erlaubnis. Stimmt das? Heißt das, ich muss vor 2015 auf jeden Fall umtauschen?
Und meine Mutter würde quasi seit 25 Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis fahren?

Hallo !

Dazu paßt ein Beitrag aus „test 11/2012“.

Führerscheine,die nach dem 19.1.2013 ausgestelt werden,gelten „nur“ noch 15 Jahre.

Alte Führerscheine (grau,rosa) gelten bis Januar 2033 !

Was dann passiert ist noch nicht festgelegt,ob es Neuausstellung/Umschreibung dann nur mit Gesundheitsprüfung geben wird. Aber weil man neue FS zeitlich begrenzt,hat man schon vorgesorgt für alle Fälle.

Wenn man aktuell umschreiben lassen will,dann sollte man es vor Januar 2013 machen,dann bekommen die neuen Papiere Gültigkeit bis 2033.
Sonst „nur“ 15 Jahre ab Ausstellung/Umschreibung,das sind dann bis 5 Jahre weniger.

Für USA kann (und sollte) man lieber den Internationalen FS beantragen,den gibts zusätzlich zu den vorhandenen Papieren.

Bei alter Kl. 2 und teilweise Kl.3 wird bei Umschreibung etwas eingeschränkt,weil die LKW-Klassen neu gefasst wurden. Alter FS 3 darf dann noch bis 7,5 t fahren usw.
Das mit Alter und Gesundheitsprüfung bei LKW Klassen stimmt schon,aber da schaust Du besser mal im Netz nach oder hier im Archiv.
Das wurde schon oft besprochen und gefragt.

MfG
duck313

Hallo,
paar Anmerkungen zum Wesentlichen,
Klasse 3 ist PKW, die Erlaubnis verliert man nicht.
Beim Anhaenger am PKW passt man auf, dann gehts wie frueher.
LKW ueber 50 Jahre behaelt man mit regelmaessiger Gesundheitspruefung, egal welche Farbe der Schein hat.
Schau mal, welche Fahrzeugklassen es gibt und was davon persoenlich eingetragen werden soll.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/83/F…
Gruss Helmut

Hallo!
Bei Umschreibung des KLasse alten 3 auf Karte ändert sich kaum etwas.
Ich war in den USA mit grauem Lappen und hatte keine Probleme mit Leihwagenfirmen.Die könnten damit zwar nichts anfangen haben aber meine Personalausweiskarte als Führerschein akzeptiert…
Grüße

Hallo,

nachfolgenden Text habe ich auf der Internet-Seite der Stadt München gefunden. Vielleicht hilft dies weiter.

Gruß Merger

Umtausch in Kartenführerschein beantragen
Es gibt keine generelle Pflicht, die alten Führerscheine (grau oder rosa) in den Kartenführerschein umzutauschen. In folgenden Fällen muss jedoch ein Umtausch erfolgen:

wenn ein Internationaler Führerschein beantragt wird
wenn eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragt wird
wenn im Führerschein eine Namensänderung beantragt wird
wenn Sie die Klasse 2 besitzen und Fahrzeuge dieser Klasse nach Vollendung des 50. Lebensjahres führen möchten
wenn ein Fahrlehrerschein beantragt wird

Hi Merger,

wenn ein Internationaler Führerschein beantragt wird
wenn eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragt wird
wenn im Führerschein eine Namensänderung beantragt wird
wenn Sie die Klasse 2 besitzen und Fahrzeuge dieser Klasse
nach Vollendung des 50. Lebensjahres führen möchten
wenn ein Fahrlehrerschein beantragt wird

fehlt ja wohl offensichtlich der Fall: Gewerbliches Fahren mit einem Fahrzeug der Klasse C1/C1E oder CE79 … (frueher mit 3 erlaubt). Denn dafuer braucht man ab Sep 2014 Weiterbildungsmassnahmen, die dir auf der grauen Pappe nicht bestaetigt werden (FS Code 95)

Gruss
n.

hi,

fehlt ja wohl offensichtlich der Fall: Gewerbliches Fahren mit
einem Fahrzeug der Klasse C1/C1E oder CE79 … (frueher mit 3
erlaubt). Denn dafuer braucht man ab Sep 2014
Weiterbildungsmassnahmen, die dir auf der grauen Pappe nicht
bestaetigt werden (FS Code 95)

entschuldige die kurze Nachfrage: das gilt doch nur für hauptberufliche gewerbliche Fahrer, oder bin ich falsch informiert?

grüße
lipi

Hi littlepinguin,

entschuldige die kurze Nachfrage: das gilt doch nur für
hauptberufliche gewerbliche Fahrer, oder bin ich falsch
informiert?

laut Aussage des Amtes, die ich hier vor ein paar Monaten mal gepostet habe, gilt:

Falls Sie nach Ablauf des Gültigkeitsdatums der Qualifizierung gewerblich Fahrzeuge dieser Klassen fahren möchten, müssen Sie -unabhängig davon, wie oft Sie fahren möchten – eine Weiterbildungsmaßnahme absolvieren.
Falls man keinen FS mit 95er Code hat, gilt wohl der 10.9.14 als Stichtag (hier muesste ich ggf. noch mal nachschauen).

Gruss
n.

1 Like

Hallo norsemanna,

fehlt ja wohl offensichtlich der Fall: Gewerbliches Fahren mit
einem Fahrzeug der Klasse C1/C1E oder CE79 … (frueher mit 3
erlaubt). Denn dafuer braucht man ab Sep 2014
Weiterbildungsmassnahmen, die dir auf der grauen Pappe nicht
bestaetigt werden (FS Code 95)

Wir schreiben noch das Jahr 2012.
Ich gehe einmal davon aus, dass in 2014 diese Internetseite dann auch geändert wird.

Gruss
n.

Gruß Merger

hi,

danke, auch wenn’s unschön ist.

Wünsche ein schönes Wochenende
lipi

OT: Solange noch … ?
Hi merger,

Wir schreiben noch das Jahr 2012.
Ich gehe einmal davon aus, dass in 2014 diese Internetseite
dann auch geändert wird.

wieso glaubst du, dass diese Seite es noch bis dahin macht? Alle Anzeichen zeigen doch eine andere Richtung an. Antwort bitte nicht hier, sondern als neuer Thread im Plauschbrett :smile:

Gruss
n.

nachtrag
da es mir doch keine Ruhe gelassen hat:

diese Regelung ist im Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr zu finden.

allgemein stimmt es: gewerbliche Nutzung

Allerdings sind davon einige ausgenommen, als da wären: alles was unter 45km/h fährt, Rettungsdienste, Bundeswehr/ Katastrophenschutz, Überführungs und Diagnosefahrten und (zum Glück) Fahrten zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet.

grüße
lipi

Hi lipi,

ja, die Auflistung dort in §1 hab ich in Teilen auch nicht verstanden, denn fuer mich ist das partiell „doppelt gemoppelt“. Gewerbliche Krankenfahrten sind klar. Aber Bundeswehr, Zoll, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz z.B. sind fuer mich eigentlich nicht gewerblich, es sei denn der Leo 2 hat 'ne Gulaschkanone hinten dran und verkauft auf dem lokalen Markt einzelne Portioenchen.

Vielleicht kann uns ja jemand erleuchten, weshalb diese Punkte extra aufgefuehrt werden mussten (ausser der Tatsache, dass sich Stadt/Kreis/Land/Bund teure und regelmaessige Weiterbildungsmassnahmen sparen wollen).

Glück) Fahrten zur Beförderung von Material oder Ausrüstung,
das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs
verwendet.

Yep, bleibt offen, wie das klassifiziert wird, wenn man dann zusaetzlich zu dem eigentlichen Material und der Ausruestung noch etwas anderes transportiert… Und: Faellt auch alles, was nach getaner Arbeit uebrig bleibt unter den Begriff Material (z.B. Baumreste, ausgetauschte Grossgeraete,…)?

Gruss
n.

…Fahrten zur Beförderung von Material oder Ausrüstung,
das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs
verwendet.

Yep, bleibt offen, wie das klassifiziert wird, wenn man dann
zusaetzlich zu dem eigentlichen Material und der Ausruestung
noch etwas anderes transportiert… Und: Faellt auch alles,
was nach getaner Arbeit uebrig bleibt unter den Begriff
Material (z.B. Baumreste, ausgetauschte Grossgeraete,…)?

Hi,

das ist im Gegensatz zum gewerblichen Güterverkehr als „Werksverkehr“ einzustufen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkverkehr

Gruß Keki

Howdy,

das ist im Gegensatz zum gewerblichen Güterverkehr als
„Werksverkehr“ einzustufen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkverkehr

gut, aber dann haette man doch in BKrFQG §1 (2) 5. schreiben koennen:

5. Fahrten im Werkverkehr gemäß GüKG §1

Das waere wesentlich kuerzer und dann auch eindeutiger definiert.

Oder man haette ihn gleich ganz weglassen koennen, denn wenn das immer Werkverkehr ist (der ja per Definition dann kein gewerblicher Güterkraftverkehr ist), dann bedurfte es doch keiner Extra Auflistung …

Ich geh mal davon aus, dass wir ein paar Sonderfaelle uebersehen haben, die der Gesetzgeber hier eindeutig spezifiziert haben wollte …

Gruss
n.