Hallo,
ich habe am Samstag ein Handy per Ratenkauf bei o2 gekauft. Dieses war mangelhaft, sodass ich es am Montag gegen ein neues Gerät tauschen konnte. Dieses war nun auch mangelhaft und ich wollte es wieder gegen ein neues Gerät tauschen. Dafür durfte ich alle zehn vorrätigen begutachten und diese waren ebenfalls nicht in Ordnung, also wollte ich nun ganz zurücktreten.
Nun sagte der Verkäufer ich könne nur zurücktreten, wenn ich das zweite Geräte zweimal einschicke und es nach beiden Malen wieder mangelhaft ist. Das Gerät durfte ich auch nur gegen ein neues tauschen, weil es weniger als 5 Tage alt war und weil ich nicht telefoniert habe.
Habe ich nicht nach § 439 I BGB ein Wahlrecht, ob ich als Nacherfüllung einen Umtausch oder eine Reparatur wünsche? Und gilt der erste Umtausch nicht schon als erster Fehlschlag, sodass ich es, wenn schon nicht zweimal einschicken müsste? Oder gelten die zehn anderen defekten Geräte auch bereits als Nacherfüllungsversuche? Und muss ich eine Frist setzen oder ist diese entbehrlich, wenn der Shop diese zehn Geräte im Grunde genommen vorrätig hat und mir direkt ein (defektes) aushändigen könnte (ich habe sie nur angesehen, nicht auf mich buchen lassen)?
Was kann ich jetzt tun um möglichst schnell zurücktreten zu können?
Bei dem Handy handelt es sich um ein (bei o2) 600€ teures Model, bei dem gerade der Bildschirm und und die Verarbeitung beworben werden und die Mängel treten auch gerade da auf (Staub unter der dem Display, gelbe Flecken auf dem Bildschirm, schiefe Spaltmaße rund um den Display etc.).