Hallo,
angenommen man kauft am Samstag ein Handy per Ratenkauf bei o2. Dieses ist mangelhaft, sodass es am Montag gegen ein neues Gerät getauscht wird. Dieses ist nun auch mangelhaft und sollte wieder gegen ein neues Gerät getauscht werden. Dafür dürfen alle zehn vorrätigen Geräte begutachtet werden, die dann ebenfalls nicht in Ordnung sind, woraufhin man ganz zurücktreten will.
Nun sagte der Verkäufer man könne nur zurücktreten, wenn das zweite Geräte zweimal eingeschickt werden würde und es nach beiden Malen wieder mangelhaft wäre. Das Gerät durfte dabei anfangs nur gegen ein neues getauscht werden, weil es weniger als 5 Tage alt war und weil nicht telefoniert wurde.
Hätte man nicht nach § 439 I BGB ein Wahlrecht, ob als Nacherfüllung einen Umtausch oder eine Reparatur gewünscht wäre? Und gilt der erste Umtausch nicht schon als erster Fehlschlag, sodass es, wenn schon nicht zweimal eingeschickt werden müsste? Oder gelten die zehn anderen defekten Geräte auch bereits als Nacherfüllungsversuche? Und muss eine Frist gesetzt werden oder ist diese entbehrlich, wenn der Shop diese zehn Geräte im Grunde genommen vorrätig hat und sie direkt ein (defektes) aushändigen könnten (sie wurden nur angesehen, nicht gebucht)? Und müssten die entsprechenden Mängel immer die gleichen sein?
Was könnte man jetzt tun um möglichst schnell zurücktreten zu können?
Bei dem Handy handelt es sich um ein (bei o2) 600€ teures Model, bei dem gerade der Bildschirm und und die Verarbeitung beworben werden und die Mängel treten auch gerade da auf (Staub unter der dem Display, gelbe Flecken auf dem Bildschirm, schiefe Spaltmaße rund um den Display etc.).
Freundliche Grüße und Danke im Voraus.