Umtausch auf Garantie ohne Kassenbon

Hallo,

angenommen Person A hat sich bei einer großen Elektromarktkette ein neues Telefon gekauft und war anfangs auch sehr zufrieden damit.
Nach knapp einem halben Jahr aber, ist das Telefon defekt, die tasten funktionieren nicht richtig, es kommt kaum mehr ein Ton aus dem Gerät, etc.

Nun möchte Person A das Gerät natürlich umtauschen, da es so nicht akzeptabel ist. ALlerdings findet Person A den Kassenbon nicht mehr. Klugerweise hat Person A aber auf der Bedienungsanleitung das Kaufdatum notiert.

Da Person A dachte „ich bin doch nicht blöd“, rief sie bei der großen Elektromarktkette an und erkundigte sich. Man sagte Person A aber, dass ein Umtausch ausgeschlossen sei.

Wie sehe denn die Rechtslage in so einem Fall aus? Braucht Person A einen Kassenbon um den Garantieschaden umtauschen zu können?

Gruß und Dank
AXL

Nein, aber

  1. sie müsste den Kauf zu diesem Tag bei diesem Händler beweisen und

  2. sie müsste beweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag. Die Beweislastumkehr galt nämlich nur im ersten halben Jahr.

Levay

PS. Ich unterstelle, dass du mit Garantie die Gewährleistung meintest.

Hallo,

und danke für die Antwort!

  1. sie müsste den Kauf zu diesem Tag bei diesem Händler
    beweisen und

Wie kann Person A den Kauf beweisen? Reicht es aus, wenn man den Kauftag nennen kann?

  1. sie müsste beweisen, dass der Sachmangel von Anfang an
    vorlag. Die Beweislastumkehr galt nämlich nur im ersten halben
    Jahr.

Der Sachmangel lag ja bei dem Telefon von Person A nicht von Anfang an vor. Er tauchte erst ca. nach einen viertel Jahr auf und wurde seit dem immer schlimmer. Mittlerweile ist der Kauf neun Monate her.

AXL

PS. Ich unterstelle, dass du mit Garantie die Gewährleistung
meintest.

Ja genau, wenn man ein Elektrogerät kauft, hat man ja ein bis zwei Jahre Gewährleistung.

Wie kann Person A den Kauf beweisen? Reicht es aus, wenn man
den Kauftag nennen kann?

Sieh die Sache durch die Brille eines Richters. Den muss man im Ergebnis nämlich überzeugen. Einfach nur zu sagen, man habe die Sache dann und dann und dort und dort gekauft, wird aber wohl als Beweis nicht reichen. Es ist ja nur eine Behauptung.

Der Sachmangel lag ja bei dem Telefon von Person A nicht von
Anfang an vor.

Dann bestehen auch keine gesetzlichen Ansprüche. Bleibt nur die Hoffnung, dass dem Telefon ein Garantiekärtchen beilag.

Levay

Hallo,

und danke für die Antwort!

  1. sie müsste den Kauf zu diesem Tag bei diesem Händler
    beweisen und

Wie kann Person A den Kauf beweisen? Reicht es aus, wenn man
den Kauftag nennen kann?

Ein Zeuge für den Kauf wäre nicht schlecht. War denn niemand dabei beim Einkauf?

  1. sie müsste beweisen, dass der Sachmangel von Anfang an
    vorlag. Die Beweislastumkehr galt nämlich nur im ersten halben
    Jahr.

Der Sachmangel lag ja bei dem Telefon von Person A nicht von
Anfang an vor. Er tauchte erst ca. nach einen viertel Jahr auf
und wurde seit dem immer schlimmer. Mittlerweile ist der Kauf
neun Monate her.

AXL

PS. Ich unterstelle, dass du mit Garantie die Gewährleistung
meintest.

Ja genau, wenn man ein Elektrogerät kauft, hat man ja ein bis
zwei Jahre Gewährleistung.

Die gesetzl. Gewährleistungsfrist beträgt immer ZWEI Jahre, nicht nur bei Elektrogeräten.
Was ist mit Garantie? Gewähren Hesteller oder Händler Garantie?

ohne Garantie!

Hallo AXL.
Ich habe mal in einer Reparatur- Werkstatt für Telekommunikation gearbeitet.
Da war es uns möglich das Alter eines Gerätes über die Seriennummer festzustellen. Wenn ein Gerät ab Abverkauf an den Einzelhändler nicht älter war als die Garantielänge, dann haben wir die Geräte auch ohne Nachweis repariert.
Frag deinen Händler nach der Werkstatt und ruf da mal an. Manche handhaben es genauso, wie wir damals.
Gruß Anja