Umtausch bei der Geiz-Kette

Mahlzeit, liebe Fachwelt.

Mal angenommen, man kauft sich bei einem großen Elektromarkt ein Telefon mit AB. Nach ca. drei Monaten zeigen sich immer mehr Fehler am Gerät; es arbeitet nicht einwandfrei.
Der Kunde kauft ein neues Tel (der selben Marke), um es gegen das alte auszutauschen, damit der Tel-Anschluss nicht einen Tag ohne Endgerät ist - zumal der Anschluss auch diesntlich genutzt wird.

Kunde löscht also alle Tel-Nr des alten Geräts; programmiert sie in das neue Tel ein; bespricht den AB neu usw.
Beim Versuch, das Gerät umzutauschen, teilt der Service MA jedoch mit: diese Marke (Panasonic) gebe keinerlei Gewählrleistung; somit wäre bestenfalls eine Einsendung des Geräts möglich. Eine Rücknahme des Geräts käme nicht in Frage.
Dies wird beim Elektrokaufhaus mit Artikeln anderer Hersteller jedoch problemlos gemacht. Hätte der Verkäufer auf die Besonderheit bei Panasonic hinweisen müssen? Da der Kunde nun zwei Panasonic-Geräte hat (somit beide nicht zurückgeben kann) - welche Möglichkeiten bleiben?
Ideal wäre die Rückgabe des defekten Geräts. Ob oder welche Möglichkeiten der Kaufpreiserstattung gibt es? Gem. geltenden Rechts nicht vom Elektro-Grosso - wie aber siehts aus, wenn der Hersteller das Gerät nicht reparieren kann?

Danke im Voraus!
Vince.

Hallo,

hier spielt es dann wohl eine Rolle, ob das Gerägt schon 6 Monate „alt“ ist und ob es sich um einen sogenannten versteckten Mangel handelt.

Also, dass der Mangel schon bei Verkauf/Kauf des Gerätes vorhanden war, aber erst später sichtbar wird.

Inerhalb der 6 Monate, kann sich kein Hersteller aus der Gewährleistung herausschleichen.

Gut erklärt findest Du das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kein Anspruch gegen den Hersteller
Hallo,

Inerhalb der 6 Monate, kann sich kein Hersteller aus der
Gewährleistung herausschleichen.

Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung bestehen grundsätzlich und ausschließlich gegenüber dem Verkäufer. Dem Hersteller gegenüber bestehen keine derartigen Ansprüche.

Insofern ist es völlig egal, ob sich der Verkäufer auf den Papst, den Dalai Lama oder den Hersteller beruft. Das Vertragsverhältnis zu seinem Lieferanten oder sonstwem hat keinerlei Auswirkung auf die Ansprüche des Käufers.

Gruß

S.J.

Insofern ist es völlig egal, ob sich der Verkäufer auf den
Papst, den Dalai Lama oder den Hersteller beruft. Das
Vertragsverhältnis zu seinem Lieferanten oder sonstwem hat
keinerlei Auswirkung auf die Ansprüche des Käufers.

Welche Rechte hab ich also als Käufer, wenn ein versteckter Mangel vorliegt, das Gerät innerhalb der letzten sechs Monate gekauft wurde und der Händler das Gerät nicht mehr im Programm hat?

Das Erstgerät ist inzwischen an den Händler geschickt. Was, wenn der Fehler nicht behoben werden kann?
Das neue Gerät weist bereits die selben Fehler auf…

Danke im Voraus!
Vincent.

Hallo,

Welche Rechte hab ich also als Käufer, wenn ein versteckter
Mangel vorliegt, das Gerät innerhalb der letzten sechs Monate
gekauft wurde und der Händler das Gerät nicht mehr im Programm
hat?

FAQ:1152

Das Erstgerät ist inzwischen an den Händler geschickt. Was,
wenn der Fehler nicht behoben werden kann?
Das neue Gerät weist bereits die selben Fehler auf…

Das zweite Gerät hat mit dem ersten nichts zu tun. Es gilt das gleiche wie oben.
Gruß
loderunner (ianal)