Umtausch bei Maßanfertigung - nur gegen Gutschein?

Hallo,

noch eine ganz blöde Frage:

Wenn man in einem Online-Shop etwas bestellt, das extra für einen angefertigt wird (zum Beispiel Maßanfertigung eines Hochzeitskleides) und dieses auch passt, also mangelfreies Maß ist, kann man das noch zurückschicken wegen Nichtgefallen oder weil man doch nicht heiratet?

Ist es einem Verkäufer erlaubt, Umtausch nur gegen Gutschein anzubieten oder muß er das Geld auszahlen?

Sobald das Etikett an einer Jacke entfernt wird, kann man es doch nicht mehr zurückgeben, oder? Und Umtausch (bei einwandfreier Ware) ist doch kein Recht sondern nur Kulanz…

Man möge mich aufklären und verbessern, wenn das nicht stimmt!

Meines Wissens sind Spezialanfertigungen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Neben dem Begriff Recht wird heute wohl der Begriff Fairnis und Ethik leider viel zu schnell vergessen. Wenn ich ein Kleid bestelle und es meinen Ansprüchen aus der Bestellung entspricht, warum soll eich dann sieses Kleid umschicken. Oder besser anders herum, was soll der Hersteller des Kleides mit diesem Kleid anfangen, außer es versuchen billiger und damit unter Wert zu verkaufen. Der Hersteller hat Material und Arbeit investiert. Wenn er also nicht geschlampt hat, steht im der Gegenwert auch zu.
Ich weiß nicht, warum Du das Kleid zurückschicken willst - aber ist Dein Prolem wirklich das des Herstellers?

Gruß und Alles Gute

Wolfgang Lucht

Hallo,
in einem solchen Fall würde der Hersteller auf Kulanz tauschen. Da ist es auch seine Entscheidung, was er anbietet. Du kannst das Kleid ja auch behalten.
gruss

Hallo,

Wenn man in einem Online-Shop etwas bestellt, das extra für
einen angefertigt wird (zum Beispiel Maßanfertigung eines
Hochzeitskleides) und dieses auch passt, also mangelfreies Maß
ist, kann man das noch zurückschicken wegen Nichtgefallen oder
weil man doch nicht heiratet?

BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

_Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

  1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind […]_

Also: Kein Widerufsrecht.

Ist es einem Verkäufer erlaubt, Umtausch nur gegen Gutschein
anzubieten oder muß er das Geld auszahlen?

Er muss gar nichts von beiden. Tut er es doch, ist das ein großes Entgegenkommen und man sollte nehmen, was man bekommt.

Sobald das Etikett an einer Jacke entfernt wird, kann man es
doch nicht mehr zurückgeben, oder? Und Umtausch (bei
einwandfreier Ware) ist doch kein Recht sondern nur Kulanz…

Nö. Das stimmt so pauschal nicht. Der Käufer muss aber nach BGB § 346 Wertersatz für die Verschlechterung der Sache tragen.

Gruß

S.J.