ich habe diesen Artikel schonmal gestartet. Er ist aber bereits im Archiv und ich weiß nicht wie ich da wieder heraus bekomme.
Grob zusammengefaßt: X kauft Artikel A. A defekt. X hat mittlerweile wieder heraus bekommen bei welchen Händler H er A erworben hat. HAt jedoch immernoch keinen Kassenzettel, dafür aber Kollegen Y und Z die bezeugen, dass X den A bei H erstanden hat.
Jetzt die Antwort von H:
"leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir keine Software ohne Kassenbeleg umtauschen, da wir diese dann selber nicht bei den Herstellern retouniert bekommen.
Der Einzige Weg wäre, dass Sie das Spiel mit EC bezahlt haben und einen Kontoauszug haben."
Dem Gesetz nach besteht keine Pflicht zur Vorlage des Kassenbons,
auch ein Zeuge des Kaufs ist ein berechtigeter Nachweis.
Es muss z.B nicht einmal die Orginalverpackung vorhanden sein.
Oft kann es allerdings bei Verlangen auf Umtausch auf weniger Kulanz beim Händler stoßen, diese sind meist eher bereit zur Reparatur, je nach Handelsgut.
Zitat: Jetzt die Antwort von H:
"leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir keine Software ohne Kassenbeleg umtauschen, da wir diese dann selber nicht bei den Herstellern retouniert bekommen.
Oft versuchen Verkäufer den Kunden abzuwimmeln bei verlangen auf Umtausch ohne Bon, da die Verkäufer die Befürchtung haben keinen Ersatz von ihrem Händler zu bekommen
Dieser Fall ist jedoch geregelt in §478 BGB.
X sollte den Käufer auf diese Tatsachen hinwiesen.
was an einer Software könnte defekt sein? Bevor man sich auf einen Sachmangel beruft und weitere Schritte unternimmt, sollte man klären, ob es sich überhaupt um einen solchen handelt.
Schonmal faq:1152 gelesen?
Gruß
loderunner (ianal)