Hallo allerseits,
es geht um den Umtausch einer reduzierten Winterjacke. Diese war reduziert, da sie zum Restbestand gehörte. Durch einige kleinere Flecken kam es zu einem weiteren Preisnachlass. Leider lösten sich schon nach kurzer Zeit die ersten Nähte auf. Das anfängliche Haken des Reißverschlusses wurde immer schlimmer und er lässt sich nun gar nicht mehr schließen. Aus diesem Grunde sollte die Jacke umgetauscht werden. Allerdings möchte das Geschäft die Ware (auch wegen der Reduzierung) nur gegen einen Gutschein umtauschen. Reparatur der Jacke ist auch nicht möglich, da es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und gleichwertigen Ersatz gibt es nicht. Ist es rechtens die Rückerstattung des Kaufpreises zu verweigern?
Hallo,
Das ist rechtens. Es sei denn du hast es ueber Fernabsatzgesetz gekauft. Es sei denn der Artikel ist schadhaft oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, dann ist es ein Reklamationsgrund mit dem Recht der Wandlung nach der zweiten Nachbesserung.
Gruß Sunny
Hallo,
Das ist rechtens. Es sei denn du hast es ueber
Fernabsatzgesetz gekauft. Es sei denn der Artikel ist
schadhaft oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft,
Man darf wohl annehmen, dass sich auflösende Nähte ein Schaden sind.
Zudem denke ich, dass auch ohne explizite Zusicherung von einem Reißverschluss angenommen werden darf, dass er funktioniert.
Kommen wir zum Problem:
Es bestehen Mängel.
Sind das nun Sachmängel oder Mängel durch unsachgemäße Nutzung?
Erst wenn sicher ist, dass es ein Sachmangel ist, dann muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf nicht vom Kunden bewiesen werden, dass der Mangel schon beim Kauf bestand (z.B. durch unsachgemäße Nähte, die sich nun Auflösen), sondernd er Verkäufer hat allenfalls das Rcht zu beweisen, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang NICHT bestand.
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