Ein freundliches „Hallo!“,
vielleicht können mir Wissende, die sich mit Recht auskennen, einen oder mehrere hilfreiche Tipps geben???
Es geht um den Kauf einer Gleitsicht-Brille, die ich, laut Optiker, für einen Monat testen darf. Binnen dieser Zeit habe ich die Möglichkeit sie zurück zu geben und im Austausch in das dort gekaufte Gestell passende Gläser für die Fernsicht und ebenso welche für den Nahbereich (die könnten dann in ein älteres, bereits vor Jahren gekauftes Modell getan werden) zu erwerben. Eine Differenz, so der Fachmann, würde dabei nicht anfallen und wenn ja, nicht ausbezahlt werden. Mein Problem: Ich komme beim besten Willen nicht mit der Gleitsichtbrille klar, empfinde das Lesen als höchst unbequem (Kopf hoch, Augen gesenkt), das Autofahren ist mit dem eingeschränkten Weitsehbereich unmöglich und ebenso das Arbeiten am Computer. Dummerweise benötige ich keine einzelne Lesebrille, da ich eine aktuelle besitze. Interessiert war ich ausschließlich an einer Gleitsichtbrille, damit ich den steten Wechseln von Weitsicht- auf Nahsehbereich-Fassung vermeide. Welche Handhabe habe ich jetzt wohl, dies gegen den Optiker, der mit dem Verkauf einer Gleitsichbrille schließlich ein gutes Geschäft abgeschlossen hat, durchzusetzen?
Ich danke für hilfreiche Tipps und grüße freundlich,
Karin.