Umtausch - trotz fehlendem Umtauschrecht?

Hallo liebe Rechtsexperten,

während die halbe Welt in der Sonne brutzelte, verbrachte ich meine Zeit in der Filiale einer großen Elektronik-Kette (NICHT die, die nicht blöd sind) und kaufte ein Notebook (Acer Aspire 1200). Es war recht günstig (1299 Euro) und der Preis ging noch einmal um 25 Euro runter, weil es zwanzig Tage lang Ausstellungsstück war.

Problem ist nur folgendes: der Verkäufer sagte mir, das Notebook wäre „superleise“, da würd´ man „nix hören von“, Kühler und Lüfter wären „wirklich klasse und total schweigsam“ (ungefähr O-Ton). Im Geschäft selber liess´ sich das nicht prüfen - direkt neben der HiFi-Abteilung, alles rappelt und klingelt, da würde wohl selbst mein Rasenmäher als leise gelten. Und überhaupt dachte ich auch gar nicht an eine Prüfung - der Verkäufer, für mich als stets zufriedenen Kunden des Geschäfts gottgleich, hatte es ja gesagt, und soo gut kenne ich mich mit Notebooks nicht aus, als daß ich da einen Zweifel gehegt hätte.

Also kaufte ich das Teil hauptsächlich, weil es so leise sein sollte. Ich muss in der Uni-Bibliothek arbeiten, und in der ist es bekanntlich totenstill. Daß der Verkäufer nebenbei was von „Aussteller“ und „dadurch nur Reparaturrecht“ redete, ging an mir vorbei, gebe ich ganz offen zu. War wohl dumm von mir.

Jetzt kam ich nach Hause, schaltete das Ding ein - und es klingt (ungelogen) wie ein etwas leiserer Föhn. In der Bibliothek kann ich (wenn überhaupt) nur direkt am Ausgang sitzen, wo Trouble ist,
als ich gestern bei den Laptop-Plätzen sass, wurde ich von der Aufsicht freundlich, aber bestimmt rausgeworfen - mein Notebook sei so laut.

Die Lautstärke ist wohl in Ordnung, sagte mir jetzt ein Freund, das Aspire 1200 gelte auch als sehr laut. Damit bin ich jetzt angeschmiert - die einzige Sache, die ich mit dem Teil machen wollte, kann ich nicht machen. Zu Hause brauch´ ich´s nicht, da hab´ ich einen PC. Und umtauschen kann ich´s auch nicht - steht sogar noch mal auf der Rechnung.

Kann ich was machen? Der Verkäufer hat ja - bewusst oder unbewusst sei dahingestellt - eine Fehlinformation gegeben, aufgrund der ich das Ding überhaupt nur gekauft habe!

Weiss da jemand Rat? Dankeschön!

Gruss, Joachim

Hi,

der Verkäufer hat Dir eine Eigenschaft zugesichert, die das Gerät nicht hat. Schon allein damit kannst Du es der Bude wieder hinstellen. Das Problem ist - wie beweist Du, das der Verkäufer diese Aussage gemacht hat?
Ich würde es versuchen zurükzugeben oder umzutauschen gegen einen anderen Typ, wenn der Verkäufer Mucken macht, Filialleiter verlangen und wenn der unfreundlich reagiert, musst du halt versuchen, Druck zu machen. Manchmal ist der Service ja auch so, das es ganz easy klappt.

Gruß,
Micha

Hi,

da hilft nur nett sein und bitte bitte - tauscht es um !
Aber - bedenke - es war billig und wurde noch einmal im preis reduziert ! warum wohl ?
und „leise“ ist ein sehr dehnbarer begriff !
für DIESES gerät ist das wirklich leise, was nicht bedeutet das es auch geräte gibt die wesentlich leiser sind.

versuchs mit diplomatie und gleich beim geschäftsführer. alles andere ist von vornherein zum scheitern verurteilt. erzähl im was du für ein toller kunde bist und wieviele neue kunden du schon geworben hast - und noch wirst !

du warst bisher auch immer total zufrieden und ob er denn hier nicht mal gnade vor recht …

wenns den klapt kannste ja mal nen espresso rüberschieben

rewe

der Verkäufer hat Dir eine Eigenschaft zugesichert, die das
Gerät nicht hat. Schon allein damit kannst Du es der Bude
wieder hinstellen. Das Problem ist - wie beweist Du, das der
Verkäufer diese Aussage gemacht hat?
Ich würde es versuchen zurükzugeben oder umzutauschen gegen
einen anderen Typ, wenn der Verkäufer Mucken macht,
Filialleiter verlangen und wenn der unfreundlich reagiert,
musst du halt versuchen, Druck zu machen. Manchmal ist der
Service ja auch so, das es ganz easy klappt.

Gruß,
Micha

DANKE - und Nachtrag (es hat geklappt)
Danke für die Tips,

bin einfach hingegangen und hab´ freundlich einen Verkäufer gefragt-
siehe da, kein Problem, er hat sich das Gerät angeschaut, fand es auch unnatürlich laut und stellte mir die Quittung für die komplette Rückzahlung aus. Ohne Probleme, ohne Murren. Also: mich haben sie auf jeden Fall als zufriedenen Kunden behalten!

Gruss, Joachim