Hallo!
Eine Kundin kauft einen Mascara im Angebot und muss zuhause feststellen,dass dieser bereits eingetrocknet ist.
Da ein WE dazwischen lag,ist dass Angebot nicht mehr gültig.
Hat sie einen Anspruch auf „Warentausch“ zum Angebotspreis?
Hallo!
Eine Kundin kauft einen Mascara im Angebot und muss zuhause feststellen,dass dieser bereits eingetrocknet ist.
Da ein WE dazwischen lag,ist dass Angebot nicht mehr gültig.
Hat sie einen Anspruch auf „Warentausch“ zum Angebotspreis?
nein. rückgabe zum angebotspreis, neukauf zum regulären preis.
Hallo,
sagen nicht §437/§439 BGB, dass der Käufer auf einer mangelfreien Sache bestehen kann?
Somit schlicht Umtausch gegen mangelfreien ohne irgendeine Nachzahlung …
Grüße
yepp, sorry, muß mich korrigieren (war wohl doch schon zu spät…):
ist der artikel mangelhaft und man will im „austausch“ einen identischen in ausführung, qualität, farbe, ausstattung haben (das klassische „ich will den gleichen wiederhaben“), dann hin und umtausch, und zwar ohne „aufpreis“.
wenn´s allerdings zwar ein identischer mascara, aber anstatt in grün in blau ist, dann eben nicht mehr. dann nur rückgabe und neu.
das war die verwechslung, der ich unterlegen bin…
gruß, boris