Vor drei Monaten wurden Schuhe gekauft, die nun einen Mangel aufweisen. Leider ist der Kassenbeleg nicht mehr auffindbar, jedoch eine Kreditkartenabrechnung, die den Kauf an diesem Tag in dem Laden belegt. Reicht dies aus, um einen Anspruch auf Ersatz bzw. Umtausch zu gewährleisten?
Hallo!
Ja,die sollte ausreichen,es würde im Grunde auch ein Zeuge ausreichen der beim Kauf dabei war.
Nach nur 3 Monaten(also unterhalb der 6 Monats-Schwelle) hat man als Kunde noch gute Chancen den Fehler als Mangel bereits bei Kauf darzustellen.
Verwende aber nicht den Begriff oder Wunsch „Umtausch“,denn den kann man nicht beanspruchen ! Es geht um einen Mangel und Gewährleistung,also Reparatur,Ersatzlieferung oder Rücktritt v. Kauf.
mfG
duck313