angenommen Person A hat sich ein Spielzeug, sagen wir mal ein ferngesteuertes Auto für z.B. um die 70 EURO, gekauft, um es zu verschenken. Da der Tag des verschenkens erst nach über zwei Wochen nach Kaufdatum ist, hat Person A das Auto daheim kurz ausgepackt, Akku aufgeladen und getestet ob es grundsätzlich funktioniert. Angenommen das tat es auch.
Dann, bei der Übergabe des Autos als Geschenk, also nach über zwei Wochen, stellte sich heraus, das der Akku nur immer für max. drei Minuten seine volle Leistung bringt, dann aber STARK abfällt.
Was kann Person A jetzt noch machen, da sie sich für knapp 70 EURO Kaufpreis mehr erwartet hätte und man im allgemeinen mehr für so einen Preis verlangen darf?
Ist das ein Magel und das Geschäft muss die Ware zurücknehmen, auch wenn die zwei Wochen Rückgaberecht bereits vorbei sind?
Was kann Person A machen, um an ein vernünftiges Auto zu gelangen?
Darf er vom Geschäft sofort ein Erstz verlangen?
Darf er den Kaufpreis zurückverlangen?
angenommen Person A hat sich ein Spielzeug, sagen wir mal ein
ferngesteuertes Auto für z.B. um die 70 EURO, gekauft, um es
zu verschenken. Da der Tag des verschenkens erst nach über
zwei Wochen nach Kaufdatum ist, hat Person A das Auto daheim
kurz ausgepackt, Akku aufgeladen und getestet ob es
grundsätzlich funktioniert. Angenommen das tat es auch.
Dann, bei der Übergabe des Autos als Geschenk, also nach über
zwei Wochen, stellte sich heraus, das der Akku nur immer für
max. drei Minuten seine volle Leistung bringt, dann aber STARK
abfällt.
Was kann Person A jetzt noch machen, da sie sich für knapp 70
EURO Kaufpreis mehr erwartet hätte und man im allgemeinen mehr
für so einen Preis verlangen darf?
Ist das ein Magel und das Geschäft muss die Ware zurücknehmen,
auch wenn die zwei Wochen Rückgaberecht bereits vorbei sind?
Was kann Person A machen, um an ein vernünftiges Auto zu
gelangen?
Welche 2 Wochen Rückgaberecht? Wurde es im Versandhandel (Internet, Katalog etc. gekauft)? Hat der Verkäufer bei Ladengeschäft ausdrücklich 2 Wochen Rückgaberecht eingeräumt? Nein? Dann gibt es diese 2 Wochen Rückgaberecht auch nicht!!!
Darf er vom Geschäft sofort ein Erstz verlangen?
Darf er den Kaufpreis zurückverlangen?
Er darf als erstes eine Nachbesserung verlangen. Wenn 2x nachgebessert wurde und der Fehler noch nicht behoben ist, dann darf er sein Geld zurück verlangen. Stichwort Sachmängelhaftung.
Darin würde ich schon einen Mangel sehen. Amtsrichter sind hier allerdings manchmal etwas eigen in ihrer Auffassung, wie ich aus leidvoller Erfahrung weiß. Letztlich frage ich mich: Wurde mit dem Händler denn überhaupt schon gesprochen? Wenn das Ding in einem seriösen Laden gekauft wurde, sollte der Austausch bzw. die Rücknahme doch selbstverständlich sein.
Darf er vom Geschäft sofort ein Erstz verlangen?
Ja, der Kunde kann zwischen Reparatur und Neulieferung wählen.
Darf er den Kaufpreis zurückverlangen?
Nur wenn die Nachbesserung fehlschlägt (i. d. R. zwei Mal).
Er darf als erstes eine Nachbesserung verlangen. Wenn 2x
nachgebessert wurde und der Fehler noch nicht behoben ist,
dann darf er sein Geld zurück verlangen. Stichwort
Sachmängelhaftung.
Wobei ich mir noch nicht mal sicher wäre ob das überhaupt ein
Mangel ist. Je nachdem was für ein Auto da gekauft wurde kann dies
durchaus normal sein, 70 Euronen ist eben doch ziemlich dünn. Ein
Monstertruck wird man damit nicht länger bewegen können.