Hallo!
Ein Kunde bringt einen Artikel wegen unverträglichkeit zurück,hat aber an andere Artikel keinen Bedarf.
Ist er dazu verpflichtet,einen Gutschein anzunehmen?
Hallo!
Ein Kunde bringt einen Artikel wegen unverträglichkeit zurück,hat aber an andere Artikel keinen Bedarf.
Ist er dazu verpflichtet,einen Gutschein anzunehmen?
hallo,
Ist er dazu verpflichtet,einen Gutschein anzunehmen?
nein, er muss den gutschein nicht nehmen, sondern darf die ware auch so bei händler lassen.
Hallo,
hallo,
Ist er dazu verpflichtet,einen Gutschein anzunehmen?
nein, er muss den gutschein nicht nehmen, sondern darf die
ware auch so bei händler lassen.
Das ist nicht korrekt!
Erst muss geklärt werden, ob die Ware in einem Ladengeschäft erworben wurde. Wenn ja: Gekaufte Ware muss der Händler nicht zurücknehmen. Nur bei Mangelhaftigkeit. Tut er es doch, so macht er es freiwillig und kann auch statt Geld einen Gutschein ausstellen.
Anders ist das mit bestellter Ware z.B. über das Internet. Dann muss der Händler die Ware zurücknehmen.
Gruß
Sascha
Nur mit welcher Berechtigung???
Der Kunde hat absolut keinen Bedarf an weiterer Ware.
Er kann dem Händler diesen Betrag doch nicht schenken.
Umgekehrt wäre es ja auch nicht möglich.
Davon abgesehen, empfinde ich so etwas auch als „erzwungene Kundenbindung“.
Hallo,
Das ist nicht korrekt!
Erst muss geklärt werden, ob die Ware in einem Ladengeschäft
erworben wurde.
das ist wohl korrekt. Es besteht nämlich grundsätzlich kein Rückgaberecht. Es gibt Ausnahmen, die an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Du machst aber hier den gleichen Fehler, der hier immer wieder gemacht wird. Kann aus den Informationen keine Ausnahme abgeleitet werden, muss man da auch nichts klären. Das ist rechtsdogmatisch der richtige Weg. Hier wurde von „Zurückbringen“ geschrieben. Das deutet auch nicht gerade auf ein Fernabsatzgeschäft hin.
zurücknehmen. Nur bei Mangelhaftigkeit.
auch dann muss er nichts zurücknehmen.
Anders ist das mit bestellter Ware z.B. über das Internet.
Dann muss der Händler die Ware zurücknehmen.
auch nur wenn:
-es ein Verbrauchsgüterkauf ist
-die Widerufsfrist nicht verstrichen ist
-die Ware nicht zu einer der hiervon explizit ausgenommen gehört
-u.s.w.
also nur bei einem Bruchteil aller über das Internet getätigten Geschäfte.
Gruß
S.J.
Hallo,
Ein Kunde bringt einen Artikel wegen unverträglichkeit
zurück,hat aber an andere Artikel keinen Bedarf.Ist er dazu verpflichtet,einen Gutschein anzunehmen?
von wenigen Ausnahmen abgesehen besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht. Verträge sind zu halten.
Nimmt er die Ware zurück, erfolgt dies in der Regel ohne eine deratige Verpflichtung und man kann froh sein, dass er dies zu seinen Bedingungen anbietet.
Gruß
S.J.
Nur mit welcher Berechtigung???
Gekauft ist gekauft - oder anders gesagt: Pacta sund servanda.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda
Davon abgesehen, empfinde ich so etwas auch als „erzwungene
Kundenbindung“.
Nein. Es ist ein entgegenkommen des Verkäufers, damit derjenige die Chance hast, vielleicht doch noch etwas besseres zu finden.
Gruß,
Max
Was Ann sagen wollte: Der Kunde kann den angebotenen Gutschein nehmen oder es lassen. Bargeld wird er jedenfalls keins bekommen, wenn der Verkäufer das nicht will.
genau. so meinte ich es. danke (o.w.t.)
.