Hallo,
wenn man im Internet bestellt und die Ware nicht den Vorstellungen entspricht, ansonsten aber keine Mängel aufweist, wer trägt bei einem Untausch die Versandkosten zurück zum Händler?
-Wenn der Kaufpreis über 40€ liegt und in den AGBs folgendes geschrieben steht
§ 8 Kosten der Rücksendung bei Widerruf Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Ware einen
Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung
für Sie kostenfrei.
Verstehe ich es richtig, dass man die Rücksendekosten dann nur tragen muss, wenn die Ware nicht der Vorstellung entspricht UND den Betrag von 40€ nicht überschreitet?
Heißt soviel wie, entspricht die Ware nicht der Vorstellung des Kunden, kostet aber 100€, trägt der Händler die Rücksendekosten?
Verstehe ich es richtig, dass man die Rücksendekosten dann nur tragen muss, wenn die Ware nicht der Vorstellung entspricht UND den Betrag von 40€ nicht überschreitet?
Es geht um Widerruf des Kaufvertrag, Ware zurück, Geld zurück.
Und das ist im Versandhandel innerhalb 14 Tagen ohne jede Begründung zulässig.
Rücksendekosten:
Die trägt der Händler, es sei denn, der Rücksendewert ist geringer als 40 €. Dann muss es der Kunde bezahlen.
Beispiel: Kunde bestellt versch. Artikel für zusammen 100 €, man will aber nur einen Teil zurückgeben. Dieser Teilwert muss > 40 € sein um auf Händlerkosten zurückzuschicken.
Bei Komplettrückgabe wäre es ja von vorneherein klar.
Und nach neuem Recht(gilt es schon ?) muss man den Widerruf vorher förmlich erklären, nicht einfach die Ware zurückschicken (wie bisher möglich).
Zunächst wäre zu klären, ob der Versandhändler ein Rückgaberecht vereinbart hat, dann trägt er immer die Rücksendekosten
Andernfalls hat der Käufer ein Widerrrufsrecht. Hierbei darf der Händler vereinbaren, dass bei Rücksendung eines Artiklels mit reinem Bruttowarenwert (einschl. MWSt) unter 40 EUR der Käufer die Retourenkosten trägt.
Es sei denn, die Ware wäre auf Rechnung oder Teilzahlung gekauft: Gem. § 357 Abs. 2 Satz 3 trüge der Rücksender dann in jedem Fall das Porto der Retoure.
Nur der Vollständigkeit halber der Hinweis, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung keinesfalls tragen muß, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Es sei denn, die Ware wäre auf Rechnung oder Teilzahlung
gekauft: Gem. § 357 Abs. 2 Satz 3 trüge der Rücksender dann in
jedem Fall das Porto der Retoure.
solang man die Rechnung nicht bezahlt hat zumindest.
14 Tage sind lang…