Hallo zusammen,
ich habe noch eine Frage zum Thema Umtausch:
meine Freundin hat sich letztes Wochenende im Handel eine Lederjacke im Wert von 185,- € gekauft und mit ec-Karte bezahlt.
Zu Hause hat sie dann festgestellt, daß ihr diese Jacke doch nicht gefällt und wegen eines Umtausches im Geschäft angefragt.
Man will ihr jetzt einen Warengutschein aufschwatzen, wobei der Laden in einer Woche schließt !
Ist das rechtmäßig oder kann sie Ihr Geld zurückverlangen ? Man kann ja nicht erwarten, daß sie in den nächsten 7 Tagen etwas für diesen Preis in diesem - recht kleinen - Laden findet, oder doch ?
Über eine Auskunft, evtl. sogar mit einer Rechtsquelle, wäre ich Euch sehr dankbar.
Viele Grüße
Marcel