Person A kauft bei Firma x ein Elektrogerät, welches in der Garantiezeit seinen Geist aufgibt. Firma X holt sich das Gerät möglicherweise zurück um es wieder zu reparieren, aber leider nimmt es auf dem Weg zu Firma X einen Totalschaden und Firma X sagt zu Person A, möchten sie zu dem Kaufpreis des Gerätes eines haben das etwas schlechter ist oder will Person A draufzahlen um eines zu bekomme welches leicht besser ist, da das Original Gerät nicht mehr geführt wird. Ist Firma X dazu berechtig oder wie müsste sie handeln?
Person A kauft bei Firma x ein Elektrogerät, welches in der
Garantiezeit seinen Geist aufgibt.
Garantie oder Gewährleistung?
Firma X holt sich das Gerät
möglicherweise zurück um es wieder zu reparieren,
Holt sie tatsächlich oder lässt sie schicken oder per Spedition abholen?
aber leider
nimmt es auf dem Weg zu Firma X einen Totalschaden und Firma X
sagt zu Person A, möchten sie zu dem Kaufpreis des Gerätes
eines haben das etwas schlechter ist oder will Person A
draufzahlen um eines zu bekomme welches leicht besser ist, da
das Original Gerät nicht mehr geführt wird. Ist Firma X dazu
berechtig oder wie müsste sie handeln?
dann versuche ich es nochmal etwas genauer mit dem fiktiven Fall.
Person A kauft bei Firma x ein Elektrogerät, welches in der „Garantiezeit“ seinen Geist aufgibt. Firma X holt sich das Gerät durch eine Spedition zurück um es zu reparieren, aber leider nimmt es auf dem Weg zu Firma X einen Totalschaden und Firma X sagt zu Person A, wir führen das Gerät nicht mehr, aber sie hätten die Wahl zwischen einem Gerät das nicht ganz so gut ist wie ihr gekauftes, oder möchte Person A noch mal etwas draufzahlen und ein etwas besseres Gerät erhalten? Ist Firma X dazu berechtig oder wie müsste sie handeln?
Da Du ja sicher die in der ersten Antwort verlinkte FAQ:1152 gelesen hast, hast Du doch auch gelesen, daß Garantiebedingungen frei aushandelbar sind. Insofern kann niemand hier diese Frage beantworten ohne die genauen Garantiebedingungen zu kennen. Die ausgehandelte Garantie ist Bestandteil des Kaufvertrages und muß natürlich wie vereinbart geleistet werden.
Gruß Stefan
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