Umtauschrecht

Folgender Fall:
Artikel bei einem namhaften deutschen Elektronikfachhandel gekauft.
Ware aber nach ein paar Tagen aufgrund technischen Defekts unbrauchbar.
Technischer Defekt laut nachträglicher Internetrecherche schon bei mehreren Geräten dieses Modells bekannt, kein Verschulden des Konsumenten.
Kann der Käufer die (gebrauchte) Ware zurückgeben, und den Kaufpreis bar zurückfordern?
Ist es ein Problem zwischen Händler und Käufer oder zwischen Hersteller und Käufer?
Eigentlich vertritt der Händler doch den Hersteller, bzw. der Käufer ist nicht dazu verpflichtet, sich an den Hersteller direkt zu wenden, oder nicht?

Danke und Gruß
slark

Hallo,
lies erstmal FAQ:1152 und frag dann weiter nach, wenn etwas unklar ist.
Gruß
loderunner