Hi, ich habe mir eine 3D-Brille (Elsa
3d-Revelator) zugelegt. Das war vor ca. 2
Stunden. Doch schon beim ersten
rumprobieren merkte ich, dass das Produkt
beim besten Willen nicht meinen
Vorstellungen gerecht wurde. Vielmehr war
es einer der schlechtesten Käufe meines
Lebens. Denn das Ding hat auch noch 180,-
gekostet. Soweit so gut, hier nun die
Frage: Kann ich das Produkt in fast neuem
Zustand, originalverpackt binnen 14 Tagen
zurückgeben und eine Gutschrift, bzw.
Rückzahlung verlangen. Ich hab nämlich
irgendwo gelesen, dass man in jedem Fall
ein Rückgaberecht hat.
Bitte antwortet schnell.
Hi,
zwar hat Dietmar Deine Frage schon erschöpfend beantwortet - rechtlich gesehen. Aber ich will jetzt auch noch meinen Senf dazugeben. Zum einen stimmt es schon - rede einfach freundlich mit dem Verkäufer. Wenn er sich trotzdem weigern sollte, hast Du zwei Möglichkeiten: a) zähneknirschend hinzunehmen, daß Du eben das falsche gekauft hast und Dir beim nächsten Mal die Brille an Ort und Stelle vorführen läßt und selber ausprobierst - DAZU hast Du das (ungeschriebene) Recht als Käufer - da niemand von Dir verlangen kann, daß Du aufgrund der Vielfalt vor allem im Technik-Bereich als normaler Kunde den Überblick hast, was gut ist und was nicht. Die zweite Möglichkeit wäre, die von Media-Markt (und auch anderen Warenhäusern) angepriesene Kundenorientierung schamlos auszunutzen und einen auf beleidigten Kunden zu machen; schlechte Kaufberatung; Abteilungs-lieter kommen lassen etc.pp. Das hat aber zwei Nachteile: Erstens ist es nicht die feine englische Art und hat so manche Geschäfte schon in den Ruin getrieben - somit stündest Du mittelfristig als Arbeitsplatzvernichter da; und zweitens ist es unheimlich Zeit- und nervenaufreibend. Aber es soll ja Leute geben, die auf sowas stehen 
Gruß
Gandalf