Umtauschrecht bei Media Markt?

Hi, ich habe mir eine 3D-Brille (Elsa 3d-Revelator) zugelegt. Das war vor ca. 2 Stunden. Doch schon beim ersten rumprobieren merkte ich, dass das Produkt beim besten Willen nicht meinen Vorstellungen gerecht wurde. Vielmehr war es einer der schlechtesten Käufe meines Lebens. Denn das Ding hat auch noch 180,- gekostet. Soweit so gut, hier nun die Frage: Kann ich das Produkt in fast neuem Zustand, originalverpackt binnen 14 Tagen zurückgeben und eine Gutschrift, bzw. Rückzahlung verlangen. Ich hab nämlich irgendwo gelesen, dass man in jedem Fall ein Rückgaberecht hat.
Bitte antwortet schnell.

yours Zero!.!

Das stimmt nicht; es gibt kein Rückgaberecht für einwandfreie Ware !
Nur im Gewährleistungsfall, d.h. wenn das Ding kaputt ist oder innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten kaputt geht kann man Wandelung ( Geld zurück ) oder Minderung ( Geld zum Teil zurück ) verlangen. Hat man einwandfreie Ware gekauft und ist nach dem Kauf unzufrieden hat man Pech gehabt. Ein Rückgaberecht gibt es nur beim Versandkauf, da der Käufer Gelegenheit haben muß die Ware in Natura zu sehen. Aber auch da ist es keine eigentliche Rückgabe einer gekauften Ware, sondern lediglich die Rückgabe eines zur Ansicht überlassenen Artikels. Also nochmals: Wenn die Brille in technisch in Ordnung ist und keine Mängel aufweist mußt du dich wohl mit dem Kauf abfinden.

MfG
Dietmar Lucas

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Dietmar hat zwar Recht, aber versuch mal
ganz freundlich mit einem Verkäufer zu reden und hoffe auf Kulanz. Hat bei mir auch schon mehrfach funktioniert, man darf den Leuten halt nicht blödkommen und meckern.
Noch dazu wäre es keine gute Werbung für den Markt, wenn Du Deine Geschichte erzählen würdest.
Ciao
Frank

Du hast natürlich recht, miteinander reden bringt in den allermeisten Fällen Erfolg. Allerdings muß man in einem solchen Fall damit rechnen, anstelle von Bargeld einen Warengutschein zu bekommen. Ich bin nur immer wieder erstaunt wie oft dieser Irrglaube im Forum auftaucht. Ich bin selbst Händler und sehe eigentlich nicht ein, wieso ich das Kaufrisiko eines Kunden tragen soll. Es kann doch nicht angehen, daß ich einwandfreie Ware zurücknehmen muß, nur weil der Käufer das Produkt woanders billiger bekommen könnte oder weil er es sich nach dem Kauf anders überlegt. Schließlich muß ich vom Verkaufserlös leben und meine Familie versorgen. Übrigens nehme ich bei Nichtgefallen durchaus auch Ware zurück, allerdings nur nach vorheriger Vereinbarung. Denn dann habe ich die Möglichkeit, mich evtl. mit meinen Lieferanten zu besprechen und so mein finanzielles Risiko zu minimieren.

MfG
Dietmar

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Hi, ich habe mir eine 3D-Brille (Elsa
3d-Revelator) zugelegt. Das war vor ca. 2
Stunden. Doch schon beim ersten
rumprobieren merkte ich, dass das Produkt
beim besten Willen nicht meinen
Vorstellungen gerecht wurde. Vielmehr war
es einer der schlechtesten Käufe meines
Lebens. Denn das Ding hat auch noch 180,-
gekostet. Soweit so gut, hier nun die
Frage: Kann ich das Produkt in fast neuem
Zustand, originalverpackt binnen 14 Tagen
zurückgeben und eine Gutschrift, bzw.
Rückzahlung verlangen. Ich hab nämlich
irgendwo gelesen, dass man in jedem Fall
ein Rückgaberecht hat.
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Hi,
zwar hat Dietmar Deine Frage schon erschöpfend beantwortet - rechtlich gesehen. Aber ich will jetzt auch noch meinen Senf dazugeben. Zum einen stimmt es schon - rede einfach freundlich mit dem Verkäufer. Wenn er sich trotzdem weigern sollte, hast Du zwei Möglichkeiten: a) zähneknirschend hinzunehmen, daß Du eben das falsche gekauft hast und Dir beim nächsten Mal die Brille an Ort und Stelle vorführen läßt und selber ausprobierst - DAZU hast Du das (ungeschriebene) Recht als Käufer - da niemand von Dir verlangen kann, daß Du aufgrund der Vielfalt vor allem im Technik-Bereich als normaler Kunde den Überblick hast, was gut ist und was nicht. Die zweite Möglichkeit wäre, die von Media-Markt (und auch anderen Warenhäusern) angepriesene Kundenorientierung schamlos auszunutzen und einen auf beleidigten Kunden zu machen; schlechte Kaufberatung; Abteilungs-lieter kommen lassen etc.pp. Das hat aber zwei Nachteile: Erstens ist es nicht die feine englische Art und hat so manche Geschäfte schon in den Ruin getrieben - somit stündest Du mittelfristig als Arbeitsplatzvernichter da; und zweitens ist es unheimlich Zeit- und nervenaufreibend. Aber es soll ja Leute geben, die auf sowas stehen :wink:

Gruß
Gandalf