Hallo,
mal rein hypothetisch betrachtet: Angenommen Herr X kauft sich ei-
nen Artikel im Laden (sagen wir z.B. 'nen Bürostuhl) u. packt ihn
aber erst nach sagen wir mal 9 Tagen zu Hause aus. Baut ihn auf u.
fertig! Er stellt einen giftigen Geruch fest (PAK), denkt sich je-
doch, dass dieser sicherlich bald verflogen sein wird.
Nehmen wir weiter an, der Geruch ist auch 3 Wochen später noch im-
mer nicht verflogen. Herr X möchte einen Schadstofffreien Artikel
haben. Was steht ihm rechtlich zu? Den gleichen Artikel gibts nun
mal nicht in Schadstofffrei.
>Es ist somit ein Mangel vorhanden, der nicht unbedingt innerhalb
von 14 Tagen feststellbar war (wegen d Annahme auf Verflüchtigung
eben). Es ist ein Mangel vorhanden, der nicht vom Verkäufer abge-
stellt oder behoben werden kann. Es ist aber ein Mangel, der zur
Beanstandung berechtigt!
Hat Herr X Anspruch auf Geld zurück?
Oder hat Herr X Anspruch auf einen anderen Bürostuhl, (anderes Mo-
dell) seiner Wahl?
Danke und Gruß,
Yedi386
nabend yedi
du liest doch schon länger hier mit, müsstest das System eigentlich schon ein Bisschen kennen
… Er stellt einen giftigen Geruch fest (PAK),
womit wurde der „giftige“ Geruch denn festgestellt? Lässt sich belegen daß er giftig ist
oder lediglich festhalten, daß er unangenehm ist?
>Es ist somit ein Mangel vorhanden,
Welcher Mangel genau? giftig oder unangenehm?
Beides muss nachgewiesen werden
Kann zB belegt werden, daß der Artikel unangemessen stark ausdünstet,
dann hat man aus meiner Laiensicht zuerst mal die Möglichkeit, den Händler auf eine Kulanzlösung zu drängen, der er vermutlich auch zustimmen wird
Das wäre die angestrebte Lösung für den Frager.
Gruss
Gutachten einholen?
Hallo Georg.,
es handelt sich ja nur um einen hypothetischen Beispielfall, wie
ich schrieb, aber wie wäre denn d. Nachweis zu führen? Ein jeder
hat doch eine andere Nase, - eine andere Beurteilung, usw.
> Was also Herrn X stört, das muss den Verkäufer ja nun ganz und
gar nicht stören. Zumal die giftigen Ausdünstungen in dem großen
Ladengeschäft innerhalb von 1x Proberiechen, auch kaum auffallen
mögen… Hingegen in dem kleinen Zimmer von Herrn X daheim schon
deutlich!
Ist der Käufer also in d. Beweispflicht? Muss er auch nachweisen
dass die Ausdünstungen giftig sind (Gutachten aus dem Labor) ???
Das kann es jawohl nicht sein! Man möchte doch meinen,- dass das
Ladengeschäft d. Nachweis gegenüber seinem Kunden erbringen muss
dass der Artikel gesundheitlich unbedenklich ist.
> Oder hat er wirklich nur die magere und unsichere Hoffnung auf
Kulanz des Verkäufers? Und keine Rechte?
Grüße,
Yedi386
> Oder hat er wirklich nur die magere und unsichere Hoffnung
auf
Kulanz des Verkäufers? Und keine Rechte?
wenn die sache bei übergabe mangelhaft ist, dann bestehen grds. auch gewährleistungsrechte. dass ein mangel vorliegt, muss nach übergabe vom käufer dargelegt und ggf. bewiesen werden.
wo ist jetzt das problem ?