Umtauschrecht bei Schuhen

Hallo zusammen,

ich würde gerne folgendes Wissen und würde mich über reichlich oder stichhaltige Antworten freuen, da ich nicht weiter weiß.

Fall:es wurden am vergangenen Donnerstag ein paar Schuhe der Marke Lloyd für 99 Euro, in einem reinen Schuhgeschäft gekauft. Diese waren als Geburtstagsgeschenk für eine Freund gedacht, der am Freitag Geburtstag hatte. Ich probierte die Schuhe dort an (wir sind zusammen aufgewachsen und habe früher schon immer die gleiche Kleidergrösse gehabt)und nahm die Schuhe (unreduziert) mit. Da dieses Geschäft ihre Herrenabteilung im Untergeschoß hat - welche schon seit mehreren Jahren mit Hochwasser zu kämpfen hat und von daher auch keinen Teppisch mehr in der Unteretage auf dem Boden hat, sondern alte Fliesen - zeigten die Schuhsohlen (Leder) gleich erste Gebrauchsspuren bei MEINER Anprobe (Man sah Kratzer und kleine Steinchen in der Sohle welche die Verkäuferin vom Donnerstag auch sah). Ich lies mir deshalb an der Kasse auf den Bon schreiben dass ich oder das Geburtstagskind diese Schuhe auch wieder Umtauschen dürfte wenn sie denn nicht passen oder gefallen oder oder sollten. Wortlaut auf dem Bon: 1x gegen Umtausch (dieses wurde wieder durchgestrichen)und 1x gegen Geldrückgabe (da ich sichergehen wollte dass das Geburtstagskind, die Schuhe kaufen kann wo und welche er will - also nicht unbedingt in DIESEM Geschäft) Die Schuhe wurden dann von einer anderen Kassiererin an der Kasse eingepackt als von der usprünglichen Verkäuferin die mich bediente und auch die Kratzer sah.

Der Geburtstag kam, und er probierte die Schuhe ca. 20 Minuten in der Küche an und ging auch in der Zeit in Ihnen durch die Wohnung um eben Festzustellen das die Schuhe auch nicht drücken - da er in einer Banke den ganzen Tag zu stehen hat. Ich war auch sicher das dies Okay sein, nachdem ich die Lockerheit im Schuhgeschäft bestätigt bekommen hatte.

Nach 20 Minuten merkte er aber deutliche Druckstellen und auch das er in den Schuhen nicht so gut laufen kann und er gerne andere hätte.

Der Samstag: ich ging mit den Umzutauschenden Schuhen in das Geschäft zurück und hatte die Schuhe wieder ordentlich verpackt. Die eigentliche Verkäuferin war nicht da, nur die Kassierin vom Donnerstag und einige anderer Verkäuferinnen, die aber am Donnerstag nichts mit dem Schuhkauf zu tun hatten.
Diese Verkäuferin schaute sich die Schuhe an und dann auch die Schuhsohle. Dann meinte sie, das sie die nicht zurücknehmen könne, da diese Schuhe deutliche Tragespuren aufwiesen. Tragespuren und was sie darunter versteht:
1.Innen sind Schweißspuren - waren für mich überhaupt nicht zu sehen und waren vielleicht schon vom Donnerstag oder von einem der sie VOR mir schon anprobierte.
2.Das Lloyd-Zeichen auf der Fusssohle sei nicht mehr so stark zu erkennen - das ist meiner meinung klar, wenn man damit rumläuft - also, das es nicht mehr neu aussehen kann.
3.Die Sohle allgemein würde nicht mehr neu aussehen und damit sei über Stunden rumgelaufen gewesen - was nicht stimmt.
Resultat: nur die Sohle war der Punkt der störte und die Lederoberfläche war einwandfrei.
Fakt: die eine Verkäuferin, die sich einmischte und schon anfing die Schuhsohle mit Schuhfarbe einzureiben - hörte auch, dies zu tun als der Chef von einer anderen Verkäuferin gerufen wurde und dieser mir Schlussendlich sagte, das er die Schuhe so nicht zurück nehmen könne - da sie kein Käufer mehr kaufen würde, so wie die aussehen. Er könne mir höchsten 50Euro geben und dann würde er versuchen eine neue Sohle darauf machen zu lassen.

Eigenes Resultat: es ist doch klar, wenn ich diese Schuhe für ein Geburtstagsgeschenk kaufe und dies im Geschäft auch angebe, das die dann getragen werden müssen und auch Tragespuren - gerade bei Ledersohle bekommen und ich auch deshalb extra nochmals auf die Quittung dieses schreiben ließ. Ich denke das wäre überhaupt nicht nötig gewesen, oder?

Frage: was kann ich tun um die Schuhe wieder zurück zugeben und das Geld zu bekommen?

Lieben Gruss, Tom

würdest DU so einen schuh das nächste mal als geschenk kaufen wollen?

Hallo,

wurde und dieser mir Schlussendlich sagte, das er die Schuhe
so nicht zurück nehmen könne - da sie kein Käufer mehr kaufen
würde, so wie die aussehen.

nun, das ist sein Problem. Schriftlich ist vertraglich ein Rückgaberecht vereinbart worden. Dem Verkäufer mußte klar sein, daß die Schuhe von einer weiteren Person würden probegelaufen werden. Da es in seinem Untergeschoß schon aussieht, wie auf einer Baustelle (d.h. die Schuhsohlen wären nach zwei weiteren Anproben in seinem Laden eh reif für den Schuster gewesen), mußte ihm auch klar sein, daß die nicht fabrikneu zurückgegeben werden würden.

angebe, das die dann getragen werden müssen und auch
Tragespuren - gerade bei Ledersohle bekommen und ich auch
deshalb extra nochmals auf die Quittung dieses schreiben ließ.
Ich denke das wäre überhaupt nicht nötig gewesen, oder?

Doch, natürlich. Normalerweise hat man kein Umtauschrecht bei Nichtgefallen, sondern nur wenn ein Mangel vorliegt.

Frage: was kann ich tun um die Schuhe wieder zurück zugeben
und das Geld zu bekommen?

Tja, wenn langes Diskutieren nichts nützt, solltest Du das Geburtstagskind bitten, vor Ort eine entsprechende Aussage zu machen. Allerdings wird das auf diese Weise immer peinlicher. Die Frage ist somit, wer zuerst aufgibt.
´
Gruß,
Christian

Hallo Tom,

Der Geburtstag kam, und er probierte die Schuhe ca. 20 Minuten
in der Küche an und ging auch in der Zeit in Ihnen durch die
Wohnung um eben Festzustellen das die Schuhe auch nicht
drücken - da er in einer Banke den ganzen Tag zu stehen hat.
Ich war auch sicher das dies Okay sein, nachdem ich die
Lockerheit im Schuhgeschäft bestätigt bekommen hatte.

Nach 20 Minuten merkte er aber deutliche Druckstellen und auch
das er in den Schuhen nicht so gut laufen kann und er gerne
andere hätte.

Also, wenn ich Schuhe im Laden kaufe, habe ich nicht die Möglichkeit (und auch nicht die Lust oder Geduld) 20 Minuten damit durch den Laden zu rennen, um festzustellen, ob die drücken. Warum nimmt sich denn Dein Freund diesen Luxus heraus? Ich finde, das ist einfach ungehörig, es sei denn, er nimmt sie dann auch. Eigentlich drücken neue Schuhe immer und laufen sich erst mit der Zeit ein. Wenn sie von der Größe her passen (und das stelle ich eigentlich direkt fest und nicht erst nach 20 Minuten), sollte einem Kauf nichts mehr im Wege stehen. Es sei denn, bei der ersten Anprobe merkt man schon Druckstellen. Dann sollte man darauf verzichten.
Du nutzt die Lockerheit dieses Ladens insofern aus, daß Du Dir ein Rückgaberecht quittieren lässt, Dich nicht an die Spielregeln hälst.
Wenn man vermutet, daß man einen Artikel wegen Nichtpassens wieder umtauschen muß, dann gehe ich damit so pfleglich um, wie es möglich ist. D. h. ich schwitze ein T-Shirt nicht erst durch und ich laufe in Schuhen nicht 20 Minuten herum.
Und warum hast Du Dir die angeblichen Gebrauchsspuren an den Sohlen vor dem Kauf nicht auch quittieren lassen?
Ich würde die Schuhe auch nicht zurücknehmen.

Gruß,
SylviaM

Hallo,

aus dieser Frage könnte man wohl ein seitenlanges Referat machen mit der Frage wer hier wann welche Rechte oder Pflichten hat.

Ich finde es rein praktisch betrachtet einfach ziemlich unsinnig

  1. Waren als Geschenk zu kaufen, die der Beschenkte probieren muß (warum hast Du ihm keinen Gutschein geschenkt und er wählt die Schuhe selber aus?)

  2. Die Schuhe selber anzuprobieren wenn sich jemand anderes darin wohlfühlen muß (erste Kratzspuren an der Sohle durch Dich verursacht)

  3. Den Beschenkten die Schuhe 20 Minuten lang tragen zu lassen (wer läuft so lange im Schuhgeschäft mit einem Paar Schuhen herum? Ist doch klar daß sich danach Spuren an der Sohle und deutliche Knicke im Leder befinden)

  4. Die Reklamation in einem solchen Fall nicht bei der Verkäuferin zu machen, die Dich im Laden bedient hat als Du die Schuhe gekauft hast.

Zwar hast Du eine Bescheinigung nach der Du die Schuhe bei Nichtgefallen gegen das Geld tauschen kannst, aber andererseits sind die Schuhe jetzt wohl nicht mehr in einm Zustand daß sie einem anderen Kunden gefallen. Das ist einerseits das Risiko des Ladens, wenn sie Dir derartige Garantien mitgeben. Andererseits hätte ich als Kunde nicht einen derart ungeschickten Einkauf mit eigenartigen Spielregeln abgeschlossen…
Wenn die Verhandlungen mit dem Laden nichts bringen - starte einen letzten Versuch bei der Verkäuferin, die Dich bedient hat - dann nimm die 50 EUR und lerne daraus in Zukunft geschickter an solche Einkäufe heranzugehen. Du hast den Ärger auch zu einem großen Teil selber provoziert.

Gruß,

MecFleih

würdest DU so einen schuh das nächste mal als geschenk kaufen
wollen?

Moin!

Ich schon. Warum nicht? Wenn ich damit 100 Meter über die Straße gegangen bin, wird die Sohle schlimmer aussehen, als nach 20 Minuten in der Wohnung.

Mein Sportschuhe hab ich z.B. seit einem halben Jahr in der Halle an, und die Sohle hat sogar noch die Noppen drauf.

Ich würde bestimmt nicht so schnell im Schuhgeschäft aufgeben, sondern den Verkäufern freundlich klar machen, wie ein anderes Paar nach einigen Metern über ihren Fußboden aussieht.
Allerdings hätte ich die Schuhe vor dem zurückgeben peinlichst gereinigt.

Gruß Gerrit

Hallo!

Also den Verkäufer hat niemand gezwungen ein Umtauschrecht zu vereinbaren - das war freiwillig. Es ist eine Vertragsverletzung, wenn der Verkäufer zuerst ein Umtauschrecht vertraglich einräumt und hinterher diesen Umtausch verweigert - das ist wohl klar und wenn der Käufer ein ihm vom Verkäufer vertraglich eingeräumtes Umtauschrecht ausübt, dann macht er von einem vertraglich (freiwillig!) eingeräumten Recht Gebrauch - da ist überhaupt nichts Verwerfliches dran!

Gruß
Tom

und ich dachte schon keiner könnte das verstehen :

Hallo!

Also den Verkäufer hat niemand gezwungen ein Umtauschrecht zu
vereinbaren - das war freiwillig. Es ist eine
Vertragsverletzung, wenn der Verkäufer zuerst ein
Umtauschrecht vertraglich einräumt und hinterher diesen
Umtausch verweigert - das ist wohl klar und wenn der Käufer
ein ihm vom Verkäufer vertraglich eingeräumtes Umtauschrecht
ausübt, dann macht er von einem vertraglich (freiwillig!)

Genauso sehe ich das auch - ich sagte auch das sie anprobiert und damit rumgelaufen werden würde. Und die Verkäuferin machte mir das auch klar, das Ledersohlen nicht lange halten oder aussehen wie neu. Ich denke - hätte ich mir das nicht bescheinigen lassen, dann hätte auch kein Recht auf Umtausch oder Geld zu bestehen. Aber ich habe es ja sogar darauf geschrieben bekommen - ich denke, da sieht doch der Fall ganz anders aus.

eingeräumten Recht Gebrauch - da ist überhaupt nichts
Verwerfliches dran!

Ich denke auch das wenn es ein Fehler war, der der Verkäuferin war, und nicht meiner. Denn ich habe das ja nicht hingeschrieben. Und ich habe auch gleich beim Anprobieren schon mehrmals gesagt, dass es ein Geschenk sein soll und wenn die nicht passen oder drücken, dass dann die Schuhe umgetauscht werden dürfen.

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten? Könnte ich da Rechtlich was machen, oder dennen die eine Rechtsgrundlage verständlich machen, so das die das einsehen haben? Denn ich bin ja mit der Gewissheit und nicht nur mit einer Aussage daraus gegangen das ich die Schuhe umtauschen kann und habe das ja sogar Schriftlich. Das ist doch eigentlich wie ein Vertrag - oder sehe ich das falsch. Wenn ich eine Klausel in einen Vertrag schreibe, dann ist die auch gültig, solange sie nicht gegen allgemeines Recht verstößt oder vor Gericht nicht gültig ist. Und wenn eine Verkäuferin sich diese Erlaubnis rausnimmt zu bestätigen worum ich bat und dies nicht einschränkt („unter vorbehalt“ oder so), dann haben die doch auch die Konsequenzen zu tragen. Zumal der Schuh ja auch noch eine Gewinnspanne hat die nicht unerheblich ist und der Schuh immer noch mit Gewinn verkauft werden kann.

Danke dir Tom :smile:, Gruss Tom:smile:

Gruß
Tom

Danke für die Aufklärung!!!

Hallo,

wurde und dieser mir Schlussendlich sagte, das er die Schuhe
so nicht zurück nehmen könne - da sie kein Käufer mehr kaufen
würde, so wie die aussehen.

nun, das ist sein Problem. Schriftlich ist vertraglich ein
Rückgaberecht vereinbart worden. Dem Verkäufer mußte klar
sein, daß die Schuhe von einer weiteren Person würden
probegelaufen werden. Da es in seinem Untergeschoß schon
aussieht, wie auf einer Baustelle (d.h. die Schuhsohlen wären
nach zwei weiteren Anproben in seinem Laden eh reif für den
Schuster gewesen), mußte ihm auch klar sein, daß die nicht
fabrikneu zurückgegeben werden würden.

Ja, bei dennen sehen viele Sohlen so aus! Und gerade Ledersohlen sind so empfindlich - wie mir ja selbst die Verkäuferin bestätigte. Ich denke auch, die Verkäuferin hätte das dann nicht schreiben dürfen. In meinen Augen hat der Chef die Konsequenzen dafür zu tragen, dass seine Angestellte ihre Kompetenzen übertretten hat. Wenn ich als Verkäufer eines Autos auf den Kaufvertrag 10 Jahre Garantie draufschreibe, dann bin ich auch dafür verantwortlich - oder nicht?

angebe, das die dann getragen werden müssen und auch
Tragespuren - gerade bei Ledersohle bekommen und ich auch
deshalb extra nochmals auf die Quittung dieses schreiben ließ.
Ich denke das wäre überhaupt nicht nötig gewesen, oder?

Doch, natürlich. Normalerweise hat man kein Umtauschrecht bei
Nichtgefallen, sondern nur wenn ein Mangel vorliegt.

Oh, das wusste ich nicht. Also ist das in den grossen Verkäufshäusern einfach nur Kulanz, oder!?

Frage: was kann ich tun um die Schuhe wieder zurück zugeben
und das Geld zu bekommen?

Tja, wenn langes Diskutieren nichts nützt, solltest Du das
Geburtstagskind bitten, vor Ort eine entsprechende Aussage zu
machen. Allerdings wird das auf diese Weise immer peinlicher.
Die Frage ist somit, wer zuerst aufgibt.

Hmm, und wie sieht das rein Rechtlich aus?

´
Gruß,
Christian

Vielen Dank für die Aufklärung!!! Gruss Tom

warum denn nicht, ich habe ihn doch auch schon

würdest DU so einen schuh das nächste mal als geschenk kaufen
wollen?

…Kratzern gekauft und die Verkäuferin meinte auch das es normal sei bei Ledersohlen und das viel schneller Löcher drin sind als bei Gummisohlen. Und jeder der mal Schuhe getrage hat weiss auch das es normal ist, das Schuhsohlen sich abnutzen, aber Schuhsohlen nicht wichtig sind, sondern die Oberfläche. Das sah das Geburtstagskind und ich beim Kauf, ebenfalls so. Die läuft sich doch sowieso ab! Und wegen der paar Kratzer - meine Güte. Fakt ist doch, die Verkäuferin hat unterschrieben und mir das auch Mündlich zugesagt das die zurückgenommen werden wenn es sein sollte. Was habe ICH jetzt bitte falsch gemacht. Ich kann doch auch nicht sagen wenn ich ein Auto verkaufen will und eine Probefahrt damit gemacht wurde, das das Auto jetzt soo nicht mehr zu verkaufen ist - denn ich müsste jetzt erst die Scheiben reinigen, Benzin nachfüllen, Reifen sind angefahren usw. Was soll das bitte!?

Ich gebe dir recht mit dem reinigen!!!

würdest DU so einen schuh das nächste mal als geschenk kaufen
wollen?

Moin!

Ich schon. Warum nicht? Wenn ich damit 100 Meter über die
Straße gegangen bin, wird die Sohle schlimmer aussehen, als
nach 20 Minuten in der Wohnung.

Mein Sportschuhe hab ich z.B. seit einem halben Jahr in der
Halle an, und die Sohle hat sogar noch die Noppen drauf.

Ich würde bestimmt nicht so schnell im Schuhgeschäft aufgeben,
sondern den Verkäufern freundlich klar machen, wie ein anderes
Paar nach einigen Metern über ihren Fußboden aussieht.
Allerdings hätte ich die Schuhe vor dem zurückgeben peinlichst
gereinigt.

Du sagst es, ich hätte ihn wohl reinigen sollen. Ich hatte das aber bewußt nicht getan, da ich nicht wollte, das die denken ich würde was verheimlichen. Also auch wieder Schuhcreme draufschmieren. Ich hatte es mir ja aus diesem Grund Schriftlich geben lassen. So ist das wenn man ZUUU ehrlich ist und sich auf Aussagen und Klauseln verlässt. 100 Euro sind nicht gerade wenig für mich und ich habe es ja nur gemacht, weil das Geburtstagsgeschenk - Gutscheine haßt - jeder der sich keine Mühe machen will, verschenkt einfach Gutscheine, ist seine Ansicht. Ich denke ich habe nichts falsches gemacht. Und hätte mir die Verkäuferin gesagt, schauen sie, das er sie nur 5 Minuten anlässt, dann hätte ich das auch so weitergegeben! Ich habe aber auch mal mit einem anderen Schuhverkäufer geredet, der mir sagte, das es tatsächlich nach 20 erst anfangen kann zu drücken oder oder oder und Geschäftleute OFT die Schuhe, die Ihnen gefallen anlassen während sie noch weiter anprobieren, nur um zu gewährleisten, das die Schuhe angenehm sitzen. Auch ein anderer Schuhverkäufer bestätigte mir das, denn es dauert manchmal bis sich ein Schuh-Schmerzpunkt äussert.

Von daher gebe ich dir Recht - ich habe es auch lockerer gesehen. Und geschrieben ist geschrieben.

Gruß Gerrit Vielen Dank für deinen Kommentar, Gruss Tom

guuuuter vergleich. dann ist es eben ein GEBRAUCHTWAGEN. ein neuwagen hat keine probefahrt eines anderen kunden hinter sich.

Ich kann doch auch nicht sagen wenn ich ein Auto
verkaufen will und eine Probefahrt damit gemacht wurde, das
das Auto jetzt soo nicht mehr zu verkaufen ist - denn ich
müsste jetzt erst die Scheiben reinigen, Benzin nachfüllen,
Reifen sind angefahren usw. Was soll das bitte!?

Und diese Schuhe waren auch schon getragen…
aber diese Schuhe hatten ja auch schon Gebrauchsspuren als ICH sie anzog - also auch keine NEUSCHUHE, sondern GEBRAUCHTE SCHUHE :smile: Fakt ist ja, ich habe die ja schon mit Gebrauchsspuren anprobiert! Also sie standen 2te-Hand, darin! :smile: Will nicht Kleinlich sein, aber es ist einfach so, das die Schuhe schon immer im Laden anprobiert werden dürfen UND DIESE WURDEN VORHER ANPROBIERT, und zwar NICHT VON MIR! :smile:

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