Hallo zusammen,
ich würde gerne folgendes Wissen und würde mich über reichlich oder stichhaltige Antworten freuen, da ich nicht weiter weiß.
Fall:es wurden am vergangenen Donnerstag ein paar Schuhe der Marke Lloyd für 99 Euro, in einem reinen Schuhgeschäft gekauft. Diese waren als Geburtstagsgeschenk für eine Freund gedacht, der am Freitag Geburtstag hatte. Ich probierte die Schuhe dort an (wir sind zusammen aufgewachsen und habe früher schon immer die gleiche Kleidergrösse gehabt)und nahm die Schuhe (unreduziert) mit. Da dieses Geschäft ihre Herrenabteilung im Untergeschoß hat - welche schon seit mehreren Jahren mit Hochwasser zu kämpfen hat und von daher auch keinen Teppisch mehr in der Unteretage auf dem Boden hat, sondern alte Fliesen - zeigten die Schuhsohlen (Leder) gleich erste Gebrauchsspuren bei MEINER Anprobe (Man sah Kratzer und kleine Steinchen in der Sohle welche die Verkäuferin vom Donnerstag auch sah). Ich lies mir deshalb an der Kasse auf den Bon schreiben dass ich oder das Geburtstagskind diese Schuhe auch wieder Umtauschen dürfte wenn sie denn nicht passen oder gefallen oder oder sollten. Wortlaut auf dem Bon: 1x gegen Umtausch (dieses wurde wieder durchgestrichen)und 1x gegen Geldrückgabe (da ich sichergehen wollte dass das Geburtstagskind, die Schuhe kaufen kann wo und welche er will - also nicht unbedingt in DIESEM Geschäft) Die Schuhe wurden dann von einer anderen Kassiererin an der Kasse eingepackt als von der usprünglichen Verkäuferin die mich bediente und auch die Kratzer sah.
Der Geburtstag kam, und er probierte die Schuhe ca. 20 Minuten in der Küche an und ging auch in der Zeit in Ihnen durch die Wohnung um eben Festzustellen das die Schuhe auch nicht drücken - da er in einer Banke den ganzen Tag zu stehen hat. Ich war auch sicher das dies Okay sein, nachdem ich die Lockerheit im Schuhgeschäft bestätigt bekommen hatte.
Nach 20 Minuten merkte er aber deutliche Druckstellen und auch das er in den Schuhen nicht so gut laufen kann und er gerne andere hätte.
Der Samstag: ich ging mit den Umzutauschenden Schuhen in das Geschäft zurück und hatte die Schuhe wieder ordentlich verpackt. Die eigentliche Verkäuferin war nicht da, nur die Kassierin vom Donnerstag und einige anderer Verkäuferinnen, die aber am Donnerstag nichts mit dem Schuhkauf zu tun hatten.
Diese Verkäuferin schaute sich die Schuhe an und dann auch die Schuhsohle. Dann meinte sie, das sie die nicht zurücknehmen könne, da diese Schuhe deutliche Tragespuren aufwiesen. Tragespuren und was sie darunter versteht:
1.Innen sind Schweißspuren - waren für mich überhaupt nicht zu sehen und waren vielleicht schon vom Donnerstag oder von einem der sie VOR mir schon anprobierte.
2.Das Lloyd-Zeichen auf der Fusssohle sei nicht mehr so stark zu erkennen - das ist meiner meinung klar, wenn man damit rumläuft - also, das es nicht mehr neu aussehen kann.
3.Die Sohle allgemein würde nicht mehr neu aussehen und damit sei über Stunden rumgelaufen gewesen - was nicht stimmt.
Resultat: nur die Sohle war der Punkt der störte und die Lederoberfläche war einwandfrei.
Fakt: die eine Verkäuferin, die sich einmischte und schon anfing die Schuhsohle mit Schuhfarbe einzureiben - hörte auch, dies zu tun als der Chef von einer anderen Verkäuferin gerufen wurde und dieser mir Schlussendlich sagte, das er die Schuhe so nicht zurück nehmen könne - da sie kein Käufer mehr kaufen würde, so wie die aussehen. Er könne mir höchsten 50Euro geben und dann würde er versuchen eine neue Sohle darauf machen zu lassen.
Eigenes Resultat: es ist doch klar, wenn ich diese Schuhe für ein Geburtstagsgeschenk kaufe und dies im Geschäft auch angebe, das die dann getragen werden müssen und auch Tragespuren - gerade bei Ledersohle bekommen und ich auch deshalb extra nochmals auf die Quittung dieses schreiben ließ. Ich denke das wäre überhaupt nicht nötig gewesen, oder?
Frage: was kann ich tun um die Schuhe wieder zurück zugeben und das Geld zu bekommen?
Lieben Gruss, Tom