Hallo,
angenommen man will sich ein DVD-Set einer TV-Serie kaufen, die mehr als 170 Folgen auf 48 DVD’s enthält. Dies hat schon mal jemand getan, den man kennt und er hat folgendes erlebt: die DVD’s nacheinander angeschaut, was bei der Menge doch eine Zeit lang dauert. Nach 2 Monaten traf derjenige auf 2 DVD’s die sich nicht abspielen ließen und wollte sie umtauschen, es wurde abegelehnt.
Man fragt nun vor dem eigenen Kauf aufgrund dieser Vorerfahrung bei dem Händler (ein anderer als der der Bekannten) nach, wie lange man Garantie hat, wenn eine DVD fehlerhaft ist und bekommt zur Anwort: 1 Monat.
Stimmt dies? Wer kann mir dazu was näheres sagen? Wenn man in einem Monat alle Folgen schauen wollte/müsste, käme man ja nicht mehr vom Fernseher weg. Ist die Umtauschfrist bei dieser Menge wirklich so kurz? Muss ja nicht sein, dass eine DVD defekt ist. Aber wenn es so ist?? Und man es erst nach dieser Frist entdeckt? Dazu kauft man ja nicht ein Komplett-Set (güntiger als einzeln) um dann doch noch DVD’s einzeln nachkaufen zu müssen.
Gruß Sylvia
PS: ich habe das so allgemein formuliert, weil man ja nicht in der Ich-Form schreiben soll.
Umtauschrecht gibt es überhaupt nicht von Gesetzes wegen,das ist stets freiwillig. Und die Aussage „1 Monat Garantie“ ist unüblich wenig,aber möglich, Garantie meint ja eben nicht Gewährleistung.
Was man meint ist Gewährleistung wegen eines Mangels.
Das sind immer 2 Jahre,es steht so im Gesetz und kann nicht einseitig vom Händler verkürzt werden.
Und wenn man wegen der Vielzahl der DVDs so einen Herstellungsfehler erst nach langer Zeit bemerkt,dann kann man das noch reklamieren.
Denn dieser Fehler muss ja bereits beim Kauf da gewesen sein(außer sichtbar zerkratzt durch eigene Schuld o.ä.).
Nur muss das nach 6 Monaten leider der Kunde dem Händler beweisen.
Aber das Problem gibts immer.
Man sollte mindestens alle DVDs einmal einlegen und starten,dann hat man etwas mehr Sicherheit.
vielen Dank für die Antwort. Meiner Bekannten ist folgendes passiert: 2 der beschädgten DVD’s ließen sich anfangs noch abspielen. Dann haben sie sich nach ein paar Monaten plötzlich grau verfärbt. Aber nur diese beiden, obwohl sie wie die anderen DVD’s in ihrer Hülle und in einer Sammelbox für die Hüllen im Regal standen (äußere Einflüsse ausgeschlossen). Es kann also nur ein Produktionfehler gewesen sein. Doch wie will man das nachweisen.
Was würdet ihr tun? Auf den Kauf verzichten, oder in der Hffnung dass alles gut geht kaufen und sich dann notfalls mit dem Händler anlegen? So ein Sammelset ist nicht billig und der Kauf will wohl überlegt sein. Aber dieser Händler hat mir per Email ausdrücklich mittgeteilt, dass defekte DVD’s nur innerhalb eines Monats nach Kauf getauscht werden.
Das heißt also, dies ist gesetzlich nicht richtig?
Er bietet innerhalb eines Monats Tausch einer beschädigten/nicht abspielbaren CD an,sicherlich ohne weitere Fragen.
Aber das ist freiwillig.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte darf er nicht ausschließen.
Bis 6 Monate nach Kauf ist es für Kunden relativ leicht,einen Mangel an der CD geltend zu machen.
Denn jetzt muss der Händler den BEWEIS antreten,es sei eben nicht schon beim Kauf ein Fehler auf der CD gewesen. Er muss also ein Gutachten anfertigen lassen,das zum Beispiel Fehler beim Kunden belegt,etwa falsche Lagerung oder so etwas.
Gelingt ihm das nicht,muss er haften,also ersetzen.
Nach 6 Monaten bis zu 2 Jahren muss das der Kunde machen,also Kunde muss einen Gutachter beauftragen die CD zu untersuchen und dann mit dem hoffentlich pos. Ergebnis den Händler konfrontieren.
Der Punkt ist immer,ob ein Mangel schon am Kauftag versteckt vorhanden war. Nicht ob sich die CD noch in 1,2 oder 15 Monaten abspielen lässt,es wird KEINE Gebrauchstauglichkeit garantiert.
Das ist immer so,hat nichts mit CDs zu tun.
Was man machen soll ?
Ich weiss da auch keinen guten Rat.
Es hilft wohl nur eine weitreichende Garantie,die länger als die sehr kurzen 1 Monate geht. Vielleicht bieten andere Händler die an.
Nein ich habe kein Alzheimer und ich finde es auch nicht schön, wenn jemand gleich mit solchen Ausdrücken um sich wirft. OK, ich bin auch nur ein Mensch und nicht fehlerfrei. Und im „Eifer des Gefechts“, weil ich momentan viel um die Ohren habe, bin ich dann unbeabsichtigt doch in die Ich-Form verfallen. Aber da es nicht um immens wichtige juristische Fragen geht, sondern eher um etwas harmloses, denke ich nicht, dass ich ein schlimmes Verbrechen begangen habe.
Und Account habe ich auch nur einen. Ich bin selten auf dieser Seite und als ich mich vor längerem angemeldet habe, musste ich dies mit meinem richtigen Namen tun, es wurde explizit darum gebeten, dass man sich keinen „Username“ vergeben soll.
Beim Stöbern im Forum ist mir dann aufgefallen, dass viele User nun doch Fantasienamen benutzen und ich habe daraufhin in meinem Account dann meinen Namen geändert. War unüberlegt, es jetzt zu tun. Ich bin fälschlicherweiße davon ausgegangen, dass dann der Name in meinen Einträgen auch geändert wird.
Mein Gedanke war einfach: warum soll bei mir mein Name erscheinen, wenn er bei anderen auch nicht sichtbar ist. Du verwendest doch auch nicht den Namen aus deinem Pass, ODER?
Danke nochmal für die Antwort. Mir geht es sicherlich wie vielen Bürgern in unserem Land, Garantie und Gewährleistung wird oft als das Gleiche angesehen und darum gibt es viele Missverständnisse. Die meiste Zeit wird von Garantie gesprochen und man meint die Gewährleistung.
Und nun noch einfach die Info (ganz allgemein geschrieben
Frau X hat sich nochmals an den Händler gewandt und gefragt, was geschieht, wenn sie erst nach 2 Monaten eine defekte DVD entdeckt und hat auch angemerkt, dass sie gehört hätte, die gesetzliche Gewährleistung würde 2 Jahre betragen. Daraufhin hat der Händler Frau X geantwortet, dies sei nicht richtig und defekte DVD’s können nur innerhalb eines Monats vom Kauf ersetzt/getauscht werden.
Frau X findet dies merkwürdig und wird vom Kauf absehen…