Umtauschrecht/Geld zurück?

Hallo Experten

Folgende Frage: Ich habe in einem Fachgeschäft Lautsprecher probegehört und mich daraufhin für ein Paar entschieden. Diese musste der Verkäufer, da sie nicht vorrätig waren, bestellen. (Ist aber Vertragshändler für die Marke.)

Nach Lieferung und Aufbau zu Hause enttäuschen die Lautsprecher leider in ihrem Klang. Auf Nachfrage bezüglich Umtausch-/Rückgabemöglichkeit reagierte der Verkäufer unwillig. Man müsse mal sehen, was da zu machen sei, das Geld könne er mir aber auf keinen Fall zurück geben.

Gibt es da ein seit einigen Jahren eine gesetzliche Regelung zur Geldrückgabe? (Wandlung, Umtausch, Nachbesserung … und noch was??)
Also habe ich ein Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises oder muss ich mich mit einer Gutschrift/einem Umtausch zufrieden geben?
(Kauf liegt fünf Tage zurück, bin also auf jeden Fall innerhalb der 14-tägigen Frist, falls es sowas gesetzlich vorgeschrieben gibt.)

Danke im Voraus

Kitty =)

Hallo Kitty,

wenn die Ware fehlerhaft ist, also einen Mangel hat, hast Du jede Menge Rechte. Da könntest Du z.B. Dein Geld zurück verlangen.

Wenn die Ware an sich in Ordnung ist, muss der Händler sie überhaupt nicht zurücknehmen. Viele Händler tun das aber aus Kulanz, um Dich nicht als Kunden zu verlieren. Da sie es aber nicht müssen, sind sie in der besseren Position und können die „Spielregeln“ bestimmen.

Du kannst also -wenn kein Mangel vorliegt- kein Geld zurück verlangen. Das mit dem Gutschein ist eine übliche Verfahrensweise.

Etwas anderes wäre es gewesen, wenn Du die Ware entweder an der Haustür, oder im Versandhandel gekauft hättest. Da hast Du in den ersten (glaube ich) 14 Tagen ein Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

Gruss Hans-Jürgen
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