Hallo Experten
Folgende Frage: Ich habe in einem Fachgeschäft Lautsprecher probegehört und mich daraufhin für ein Paar entschieden. Diese musste der Verkäufer, da sie nicht vorrätig waren, bestellen. (Ist aber Vertragshändler für die Marke.)
Nach Lieferung und Aufbau zu Hause enttäuschen die Lautsprecher leider in ihrem Klang. Auf Nachfrage bezüglich Umtausch-/Rückgabemöglichkeit reagierte der Verkäufer unwillig. Man müsse mal sehen, was da zu machen sei, das Geld könne er mir aber auf keinen Fall zurück geben.
Gibt es da ein seit einigen Jahren eine gesetzliche Regelung zur Geldrückgabe? (Wandlung, Umtausch, Nachbesserung … und noch was??)
Also habe ich ein Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises oder muss ich mich mit einer Gutschrift/einem Umtausch zufrieden geben?
(Kauf liegt fünf Tage zurück, bin also auf jeden Fall innerhalb der 14-tägigen Frist, falls es sowas gesetzlich vorgeschrieben gibt.)
Danke im Voraus
Kitty =)