Hallo,
Ein Umtauschrecht auf Uhren gilt ja eigentlich nur auf das Uhrwerk, nicht auf Armband, Glas etc. Wenn nun das Glas kaputt gegangen ist, kann die Uhr ja eigentlich nicht umgetauscht werden, doch was passiert, wenn ein oder mehrere Glassplitter in die Armbanduhr geraten und so die Uhr nicht mehr läuft? Ist das dann Eigenverschuldung (weil das Glas ja, wenn auch ausversehen, kaputtgegangen ist, da man irgendwo drangestoßen ist), oder kann man die Uhr umtauschen weil das Uhrwerk dadurch beschädigt wurde?
Hallo!
Ein Umtauschrecht auf Uhren gilt ja eigentlich nur auf das
Uhrwerk, nicht auf Armband, Glas etc.
Es gibt auf Uhren gar kein generelles „Umtauschrecht“, weder auf Uhrwerk, noch auf Glas oder Armband. Es gibt lediglich die gesetzliche Sachmängelhaftung oder (wenn die Uhr im Internet gekauft wurde) das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Alles, was darüber hinausgeht, ist eine Kulanzleistung oder wurde zwischen Käufer und Verkäufer vertraglich vereinbart.
Wenn nun das Glas kaputt
gegangen ist, kann die Uhr ja eigentlich nicht umgetauscht
werden
Nach dem Gesetzt kann die Uhr überhaupt nicht umgetauscht werden, auch nicht mit ohne kaputtem Glas. 
doch was passiert, wenn ein oder mehrere Glassplitter
in die Armbanduhr geraten und so die Uhr nicht mehr läuft? Ist
das dann Eigenverschuldung (weil das Glas ja, wenn auch
ausversehen, kaputtgegangen ist, da man irgendwo drangestoßen
ist), oder kann man die Uhr umtauschen weil das Uhrwerk
dadurch beschädigt wurde?
Da das wohl kaum unter die Sachmängelhaftung fällt, hängt das einzig und alleine von den Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer ab.
Gruß,
Max
Wenn man selbst was kaputt macht gibt es gar kein Recht auf Umtausch…