Hallo auch,
hätte mal ne Frage in die Runde:
3 Wochen alte Marken-Schuhe und einen Makel - wahrscheinlich Produktionsfehler - entdeckt.
Muss ich als Kunde bis 3-mal Nachbesseren lassen oder besteht da noch die Tauschpflicht?
Wäre ja totaler Mist nach 3 Wochen schon Schuhe der der B-Sortierung zu haben.
Gruß
Klausi
Hallo auch,
das BGB gibt keine Tauschpflicht her. Wenn also der Verkäufer in seinen AGB kein Recht auf Tausch eingeräumt hat, bleiben wohl nur die Paragraphen übrig, die sich mit den Sachmängeln befassen.
Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass dieses Forum nur dazu dienen kann, einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung und/oder Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
wie interpretierst du denn
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
„Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.“, wenn nicht als tauschpflicht?
Ja, Du hast Recht. Ich hätte das nicht in dieser absoluten Verallgemeinerung formulieren dürfen.
Der Kunde hat das Recht bei der Nacherfüllung zwischen Nachbesserung und Umtausch zu wählen.
Allerdings zeigt die Erfahrung, dass sich Kunden darauf einstellen sollten, dass man praktisch mitunter einen sehr langen Atem haben muss, um sein Recht durchzusetzen. Die Händler haben einfach genügend Hebel und Ausreden, um die Nacherfüllung fast bis zum Sankt Nimmerleinstag zu verzögern. Und nicht selten bekommen die Händler recht. Recht haben und recht bekommen, sind zwei verschiedene Sachen