UMTS Antenne

Auf dem Nachbarhaus ist letzte Woche eine leistungsstarke UMTS Funkantenne installiert worden. In unserem Haus befinden sich Eigentumswohnungen im ausgebauten Dachgeschoss, Antenne ist ca. 15m von den Dachterrassen auf ungefähr gleicher Höhe entfernt.

a) Ich erinnere mich irgendwo gelesen zu haben, dass man dieses Vorgehen dem Nachbarn nicht verbieten kann???

b) Diese Wohnung sind allerdings dadurch sicherlich im Wert halbiert worden, wenn sie überhaupt noch verkäuflich sind. Ist der Nachbar/Antennenbetreiber schadensersatzpflichtig??

Grüße Norbert

Antenne ist ca. 15m von den Dachterrassen auf ungefähr gleicher Höhe

Hallo Norbert!

Befindet sich die Antenne auf gleicher Höhe der Dachterassen oder der Mastfuß? Gegen eine Antenne (das Teil an der Spitze des Mastes) so nah an Wohnungen hätte ich Bedenken und würde von einem Sachverständigen eine Feldstärkemessung durchführen lassen. Es gibt Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen (ganz unabhängig davon, daß die Ansichten über unbedenkliche Feldstärken weit auseinander gehen).

Befindet sich aber nur der Mastfuß so nah an den Dachterrassen, bekommst Du von der abgestrahlten Sendeleistung nichts oder nicht viel mit. Dann sind Leute in größerer Entfernung stärker betroffen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Eine UMTS-Basisstation hat eine Sendeleistung von 2 x 20W je Antenne
(2 Kanäle mit je 20W)
Ein TV-Sender (Fernsehtürme mitten in den Städten) hat z.B. je TV-Programm 300kW = 300000W

Auf dem Nachbarhaus ist letzte Woche eine leistungsstarke UMTS
Funkantenne installiert worden. In unserem Haus befinden sich

Ist zulässig, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.

Eigentumswohnungen im ausgebauten Dachgeschoss, Antenne ist
ca. 15m von den Dachterrassen auf ungefähr gleicher Höhe
entfernt.

Der Schutzbereich in Hauptstrahlrichtung (horizontal) beträgt ca.2-3m
Der Schutzbereich nach unten (vertikal) beträgt ca.1m

a) Ich erinnere mich irgendwo gelesen zu haben, dass man
dieses Vorgehen dem Nachbarn nicht verbieten kann???

völlig richtig

b) Diese Wohnung sind allerdings dadurch sicherlich im Wert
halbiert worden, wenn sie überhaupt noch verkäuflich sind. Ist
der Nachbar/Antennenbetreiber schadensersatzpflichtig??

nein

Anmerkung:
Die Anlage wäre überigens nicht aufgebaut und/oder in Betrieb, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden würden.
Die RegTB stellt hierfür eine Sendebescheinigung (Genehmigung) aus, die von Gerichten nicht angezweifelt werden.
Eine Feldstärkemessung in 15m Entfernung wird Dir beweisen, dass der
Grenzwert hier nur noch ca 1/30 beträgt, wenn man 2,5m Schutzbereich zugrunde legt. (die Feldstärcke nimmt im Quadrat zur Entfernung ab)

mfg: Josef

Immer wieder interessant, dass die Menschen mehr Angst vor einer Antenne als vor Ihrem Handy haben, das direkt am Ohr viel stärker strahlt.

Gruß Ivo

Immer wieder interessant, dass die Menschen mehr Angst vor
einer Antenne als vor Ihrem Handy haben, das direkt am Ohr
viel stärker strahlt.

Gruß Ivo

Richtig,richtig!
Aber ich habe mein Handy nicht ununterbrochen Tag und Nacht am Ohr!
Außerdem wehren sich Raucher auch gegen die Luftverschmutzung und
es gibt auch Autofahrer und Vielflieger die ebenfalls Mitglieder bei Green Peace sind!

Gruß Norbert