Hallo zusammen. Nehmen wir an, man hat einen UMTS-Vertrag (HSDPA), der auf 1000 MB Volumen begrenzt ist. Er hat eine Laufzeit von noch 21 Monaten und eine mitgelieferte Notebook-Datenkarte. Jetzt muss man diesen Vertrag „verkaufen“. Gibt es hier jemand, der einen UMTS-Vertrag schon einmal übertragen hat, oder der sich damit auskennt. Das der betreffende Mobilfunkbetreiber informiert werden muss, ist bekannt.
Gibt es ein Vertragsformular für solche Überträge und woher bekommt man diese?
Ist aus Kostengründen ein Verkauf in einem Online-Auktionshaus einem Inserat in einer Tageszeitung vorzuziehen. Sollte man bei meiner Online-Offerte z.B eine Prämie von 50 oder 100 EUR bei Vertragsübernahme anbieten und darauf bieten lassen? Der Ersteigerungspreis würde einem dann gutgeschrieben werden? Wenn man den Vertrag normal mit einem Startpreis verkaufen würde, also ohne Prämie, wer würde denn auf einen UMTS-Vertrag bieten, bei dem im Gegensatz zu einem neuen Vertrag, eine höherer Betrag fällig wird?
Danke schon mal für kommende Antworten.
Hallo,
wie wäre es denn, wenn der Vertragsinhaber sich erstmal den Vertrag anschaut? Da sollte ganz deutlich etwas über die Übertragbarkeit drinstehen. Normalerweise dergestalt, dass sie nicht existiert.
Und bevor das nicht geklärt ist, hat es eigentlich keinen Sinn, über den Preis zu verhandeln oder darüber, wo man den höchsten erzielen könnte, wenn es denn möglich wäre.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo loadrunner,
nehmen wir mal an, das der Vertragsnehmer sich, weil in den Mobilfunkverträgen relativ wenig über die Vertragsbedingungen steht, die AGB des Mobilfunkbetreibers besorgt hat und in dieser steht unter Punkt 8 - Vertragübernahme „Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von …(Name des Mobilfunkbetreibers)übertragen.“ Aus dieser AGB geht eindeutig hervor, das ein Übertrag möglich ist. Natürlich muss man nochmal mit dem Mobilfunkbetreiber in Kontakt treten. Man hat also gute Möglichkeiten zum Übertrag.
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da steht drin, dass die Übertragung mit Zustimmung des Mobilfunkbetreibers möglich ist. Da steht nicht, dass er die geben muss, dies tut er in der Regel nämlich nicht. Wenn er es tut, bestimmt er die Konditionen, z.B. durch Zahlung einer Gebühr.