Was muß an einem Motorrad zwingend verändert werden, um sich als Hersteller des Krads in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen zu können.
Hintergrund hierzu ist, dass wir 2 Chopper (im original Yamaha XVS 650 4VR und XVS 1100 VP05) komplett umgebaut haben und nun noch diverse Eintragungen machen lassen „dürfen“.
Die Überlegung ist, vielleicht nicht mehr Yamaha als Hersteller sondern eben uns in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Wäre super, wenn mir einer von Euch hierzu den ein oder anderen Tipp geben kann, was verändert sein muß, um diese Typisierung veranlassen zu können.
das ist nicht einfach. Ich glaube, dass es darum geht, wer den Rahmen gebaut hat. Einen eigenen Rahmen bekommst Du in Schweden zugelassen, einschließlich Zuteilung einer Fahrgestellnummer.
Fazit: Rahmen nach Schweden bringen. Dort von einem Schweden als Eigenbau abnehmen lassen und dann mit der neu zugeteilten Fahrgestellnummer nach Deutschland importieren. Motorrad zusammenbauen und als Eigenbau eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen.
Evtl gibt es auch eine einfachere Möglichkeit, die kenne ich aber nicht.
Die Überlegung ist, vielleicht nicht mehr Yamaha als
Hersteller sondern eben uns in die Fahrzeugpapiere eintragen
zu lassen.
Das wird schlecht möglich sein. Wenn du ein Hersteller von KfZ sein willst, dann musst du das beim KBA anmelden/beantragen.
Am Besten, wenn du an das KBA diese Anfrage mal stellst.
Würde mich auch interessieren wie die Antwort ausfällt.
Vielen Dank im Voraus…
Auch wenn ich nicht wirklich geholfen habe - BITTE