Mich wuerde euer Rat zu folgender Konstellation interessieren:
Familie (Ehepaar + Kleinkind) hat Geld auf Festgeldkonten angelegt. Der Zinsertrag is maessig, liegt aber ueber den ab 2007 geltenden Freibetraegen.
Das Kleinkind hat ausser dem Zinsertrag aus dem auf es laufenden Konto kein Einkommen.
Wuerde es Sinn machen, dass die Eltern ihr Guthaben dem Kind schenken, oder muss das Kind auf jeden Fall Steuern auf den Zinsertrag zahlen, auch wenn es sonst kein Einkommen hat?
Wuerde es Sinn machen, dass die Eltern ihr Guthaben dem Kind
schenken, oder muss das Kind auf jeden Fall Steuern auf den
Zinsertrag zahlen, auch wenn es sonst kein Einkommen hat?
hallo,
nein, muss es nicht - es gilt auch hier der grundfreibetrag der einkommensteuer - noch eleganter geht das ganze mit einer nichtveranlagungsbescheinigung für das kind
durch eine NV Bescheinigung die man beim Finanzamt bekommt ist es kein Problem die Zinserträge seiner Kinder von der Steuer zu befreien.
WICHTIG!: Es handelt sich hierbei um eine Vermögensübertragung an das Kind. Bedeutet die Zinsen und auch der bei einer Anlage irgendwann fällige Betrag stehen dem Kind zu. Solltet Ihr das Geld irgendwann mal brauchen könnte es zu Problemen bei der Rückübertragung kommen.