Hallo.
Lokations-Bestimmung:open_mouth:rt D , Bundesland Bawü
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Allgemeine Fragestellung:
- Suche konkret was man alles machen muss um ein mehrstöckiges Haus in Eigentumswohnungen zu declarieren.
* - Hintergrund A) (s. auch pkt 7 B. )
a) => Innerhalb bis zum Abnahme-Prozess bei der (D) - Baubehörde kostet die [einwandfreie] Declarierung zu Eigentums-Wohnungen nichts !
b) => (natürlich die Bau-Gebühren, die fallen eh immer an abhängig der Bausumme !)
c) => im nachhinein das in Einleger-Wohnungen - zu decl. kostet ein Schweinegeld ,
da dies beim NOTAR getätigt werden wird/muss.
=> D.h. dann spielt sogar die Bausumme/Wertobjekt ein Bezugspkt. der Notargebühren
die man sich im Vorfeld (mit der Bau-abnahme-Behörde) ersparen kann.
* - Stichworte Bauamt einzureichende Unterlagen:
a) => Pläne je / Wohnungseinheit in 3 facher Form j/n =>?
b) => Aufteilung im QM und extra Numerierung (Form Ziffer / Alpha / Röm. …VI) =>?
=> je Zimmer bzw. Unterteilung
=> langen Aussenmasse der Einheit bzw. Innenvermassung =>?
oder wie Detailgerecht =>? (Beispiele event. über www.my-FILE-DE)
c) => Sondereigentum (Kellerzuordnung spez. Form Farbe,qm,… =>?)
d) => Allgemeineigentum
=> im Haus
(Wege, Hausflur , Treppenhaus , Waschküche etc.Form Farbe, qm …=>?)
=> ums Haus
(Wege, Stellplätze, Mülltonnen, Wohnhof, Grillplatz, etc. , ditto =>?)
…
e) => Vom Stammtisch wurde mir gesagt, dass man eine Fläche nicht festzuordnen könnte
z.B. GArtenanteil etc. dazu benötige man später immer einen Notar ! =>?
f) => Eine Schwerbehindertengerechte Wohnung hat nach seinen Eingang über die Garage
einen sogenannten (mit Mauerumfassung 1,10 mtr. hoch) Wohnhof(3x10,5 mtr.)
an dem sich übergangslos ans Haus gemauert eine zugehörige Remise anschliesst !
Kann ich diesen Wohnhof der E.-Wohng. (ohne Notar) zuordnen => ?
(Behindertengerecht und mit Steingut ausgelegt)
…
g) => Wechen Ansatzpunkt Anteilig 1/x je qm kann/muss man für folg. Teile ansetzen:
=> Balkon
=> Überdachte Terasse(von obenliegendem Wonungs-Erker)
=> Wintergarten
=> Wohnhof
* - Kapitel Stimmrecht später zur Eigentümersitzung-Beschlussfassung-Abstimmung:
=> Habe folgendes Modell vor, bitte um Einwände aller ART =>?
a) Je Wohneinheit > 50 qm 2 Stimmrechte ! (Vollwohnung)
b) Je Appartment ?
e) Renovierungsregeln etc. =>
* - Kapitel Zuordnung Aussenfassade und Dach
bzw. Umbauten (Loggia,Wintergarten,Balkon,Pergola,…)
a) Die Aussenfassade ist mit Malobjektiven versehen
=> (Möchte dies über den Künstlerischen Aspekt schützen lassen) =>?
b) Ausserdem nach den Jahren (Farbverblassung , Verputz erneuern(ausbessern)
wieder in den selben Zustand mittels Rückstellungen setzen lassen
=> also hiermit schon verbriefen lassen
c) Analoges über Dachverzierungen Gauben etc.
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6) Kapitel Photopholtaik-Anlage auf dem Dachkörpern:
a) Festlegung: Es soll nur einem Nutzer zugeordnet bzw. an einem die Rechte weitergegeben werden !
Grund hohe Investitionskosten und
die bekommt man über die Verkaufspreise je qm nie später herein !
b) Die erziehlten Strommengen fliessen keiner Wohnung zu , sondern werden über den
Regionalen E.-Betreiber vergütet.
c) Was/Wie muss mann sich da vorsehen =>?
Deklarierung und somit das dann Rechtlich später keinerlei Angriffspkte geboten werden =>?
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7) a) Kann man durch die Aufteilung (trotzdem noch in einer Hand)
besondere Effekte haben/bewirken in Punkto
Grundsteuerumlagen =>?
Versicherungen =>?
Steuern allgemein =>?
…
b) Die Aufteilung hat noch einen weiteren Hintergrund:
=> Bei Finazierungsengpässen bedingt durch:
Krankheit/Erwerbsunfähigkeit/Erbschaftsangelegenheit-> Auszahlung etc.
=> kann eine entsprechende Wohneinheit (fast) unbürokratischst einfachst (apropo wir sind in D !)
abgetreten/übereignet werden. !
(d.h. ganzes Bauobjekt erziehlt bessere Versteigerungsmöglichkeiten schlimmstenfalls)
=> Analoges gilt bei Bürgschaften/Sicherheiten z.B. bei
Neuen Bauobjekts- oder Existenzgründungs- Kapital-Sicherheitsrücklegung.
=> (Sollte sich jeder auch schon bei einem 2 Familienhaus (Erben-Teilung etc.)
ins Kalkül ziehen !
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8) Sicherlich sind später bei Veräusserung und die Wohneinheit ist vermietet noch einige
(Zukunfts)ASPEKTE zu beachten sein:
=> muss es dem Mieter zuerst angeboten werden =>?
=> ist es sinnvoll eine Klausel (rechtens ?) vorzusehen, dass diese Wohneinheit allen
Hauseigentümer zuerst angeboten werden muss =>?
Stichwort Hauszusammenfügung unter einem Mieteigentümer =>?
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9) a) Also zuerst mal gehts mir um die Techn. Details
und dann um den Anhang des Deklarierumgs-Schreiben an die Baubehörde.
b) Dann um die weiterführenden Punkte
c) Ihren Anmerkungen weiterer Aspekte und …
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für die ich mich jetzt schon bedanken möchte
Ihr H.- Jupp