1999 wurde ein 3 Fam.Haus gebaut. 2 Whg. sind vermietet, 1 whg. selbstgenutzt. Es sollen 3 ETW daraus gemacht werden, 1 kleinere selbstgenutzt, die anderen beiden sollen verkauft werden, da die Gesundheit nicht mehr so mitspielt.
Für die selbstgenutzte Ebene fällt ja kein Veräußerungsgewinn an, oder?
Bei den anderen schon, oder?
Danke für eine Antwort.
Gruß
Monischu
Für die selbstgenutzte Ebene fällt ja kein Veräußerungsgewinn an, oder?
Wenn sie nicht veräußert wird, kann auch kein Gewinn anfallen.
Bei den anderen schon, oder?
Das hängt davon ab, ob bei der Veräußerung ein Gewinn erzielt wird.
Guten Tag,
die bisher selbstgenutzte Whg. soll verkauft werden, da innerhalb des Hauses eine andere Whg. bezogen wird.
Müßen nach 11 Jahren Vermietung die steuerlichen Abschreibungen dann versteuert werden?
So ist die Frage wohl etwas deutlicher formuliert.
Danke für eine Antwort.
Freundliche Grüße
monischu
Hallo!
Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre. Wenn die 10 Jahre vorbei sind muss nichts mhr versteuert werden.
Gruß
Jörg