Umwandlung Direktverischerung - Priv. LV

Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Was passiert, wenn man einen Lebensversicherung (1998), die man 2003/2004 in eine Direktversicherung umgewandelt hat, nun wieder als private Lebensversicherung weiterführen würde.

Hätte man hieraus bei der Auszahlung Nachteile?
Ursprünglich bestand für die LV für die Auszahlung noch Steuerfreiheit. Würde die Auszahlung dann versteuert werden müssen?

Wie sieht es mit der Krankenkassenbeitragspflicht bei der Auszahlung aus?

Oder bleiben die ursprünglichen Konditionen von 1998 bestehen?

Danke für Eure Tipps.

Grüße und schöne Feiertage
PI

Guten Tag Pi,
eine „Umwandlung“ bedeutet, dass ein alter Vertrag beendet und ein neuer begonnen wird.
2003/2004 war das noch harmlos für Sie. Sieht man davon ab, dass Sie
die ursprüngliche Abschlussprovision bezahlt und versemmelt haben.
Und eine neue Abschlussprovision bezahlt haben. Und im neuen Vertrag
höhere Risikokosten bedienen. Wegen des höheren Eintrittsalters.

Eine „Umwandlung“ in 2008 hat aber - neben der Versemmelung der
zweiten Abschlussprovision und der Pflicht zur dritten Abschlussprovision und dem wiederum erhöhten Eintrittsalter - den
Nachteil, dass eine private KLV nach neuem Recht der ertragshälftigen
Einkommenbesteuerung bei Auszahlung unterliegt. Vorausgesetzt, sie
läuft bis zum 60. und wird nicht vorher auf ein neues wiederum versemmelt. In dem Fall ist der ganze Ertrag - vorausgesetzt, es gibt
überhaupt einen - einkommensteuerpflichtig.
Zur Frage nach der Krankenkassenbeitragspflichtigkeit meine ich
mit geringem Vorbehalt, dass das nicht greift. Im Zweifel lasse ich
mich aber von den GKV-Spezialisten gerne eines Besseren belehren.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank Günter für die Infos.

Ich habe inzwischen mit einem Ansprechpartner bei der Versicherung gesprochen. Der meinte ich kann die Versicherung unter den alten Bedingungen (Steuerfreiheit) privat weiterführen.

Das hat er mir am Telefon mitgeteilt. Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher.

Wenn kann ich da konkret fragen bzw. wie bekomme ich raus, wie mein Vertrag weitergeführt wird? Auf was muss ich achten?

Bzgl. der Krankenkassenbeiträge:
Wie hoch wären die Beiträge, die ich dann entrichten muss bzw. wie werden diese ermittelt?

Wie wäre dies bspw. bei einer Auszahlung der LV als Einmalbetrag?

Merci für die Antworten im Voraus.

Grüße und schöne Feiertage
PI

Guten ABend Pi,
eine Direktversicherung ist eine besondere Form der betrieblichen
Altersvorsorge, für die eigene Regeln gelten. So ist zum Beispiel
eine Kündigung nicht möglich. Bei einer privaten Kapitallebensversicherung jedoch schon. Mir ist nicht klar, wie sich
dieser Widerspruch unter dem Dach einer privat fortgeführten KLV
auflösen lässt. Aber: Verlangen Sie eine schriftliche Darstellung, woraus der Status der künftigen Versicherung in vertragsrechtlicher
und steuerrechtlicher Hinsicht ersichtlich wird.
Dann klären sich auch Ihre Fragen bezüglich der Krankenkassenbeiträge.
Vielleicht äußert sich hierzu auch noch ein Kollege.
Im übrigen: Eine Lebensversicherung wird regelmäßig in einem Betrag
ausbezahlt. Meinen Sie vielleicht, dass die Summe als Einmalbeitrag
in eine sofort beginnende Leibrente fließen soll ?
In dem Fall ist der sogenannte Ertragsanteil aus der Rente
steuerpflichtig.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Günther!!!

Aber: Verlangen Sie eine schriftliche

Darstellung, woraus der Status der künftigen Versicherung in
vertragsrechtlicher
und steuerrechtlicher Hinsicht ersichtlich wird.
Dann klären sich auch Ihre Fragen bezüglich der
Krankenkassenbeiträge.

=> Super Tipp, werde ich probieren!

Vielleicht äußert sich hierzu auch noch ein Kollege.

> Wäre klasse!

Im übrigen: Eine Lebensversicherung wird regelmäßig in einem
Betrag
ausbezahlt. Meinen Sie vielleicht, dass die Summe als
Einmalbeitrag
in eine sofort beginnende Leibrente fließen soll ?
In dem Fall ist der sogenannte Ertragsanteil aus der Rente
steuerpflichtig.

=> Ja, kann die LV dann als Einmalbetrag ausbezahlt werden? Und wenn, wie hoch wären die Krankenkassenbeiträge? Wie werden überhaupt die Krankenkassenbiträge ermittelt?

Schöne Ostern

Gruß
PI

Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Was passiert, wenn man einen Lebensversicherung (1998), die
man 2003/2004 in eine Direktversicherung umgewandelt hat, nun
wieder als private Lebensversicherung weiterführen würde.

Hallo pibo,
ich gehe mal davon aus, dass du 03/04 deine LV in eine DV nach §40b EStG (20% Pausch.Steuer)umgewandelt hast. Aus steuerlichen Gesichtspunkten hast du damit eine Mischung aus individuell und pauschal versteuerten BEITRÄGEN. Daran ändert sich auch nichts, wenn du deine DV wieder in eine private LV umwandelst (die individuell versteuernden Beiträge setzen halt wieder ein).

Hätte man hieraus bei der Auszahlung Nachteile?

Da sowohl die private LV (vor 2005 abgeschlossen) als auch eine „alte“ DV nach §40b EStG bei einer Auszahlung auf Rentenbasis nur mit dem Ertragsanteil (die Rente) und bei einer Einmal-Auszahlung steuerfrei ist, ändert sich nichts.

Ursprünglich bestand für die LV für die Auszahlung noch
Steuerfreiheit. Würde die Auszahlung dann versteuert werden
müssen?

Wie schon geschrieben, bei Einmalauszahlung: Nein!

Wie sieht es mit der Krankenkassenbeitragspflicht bei der
Auszahlung aus?

Vorab, für PKV-Versicherte ist das ohne Belang.

In deinem Fall liegt nach heutiger Rechtslage eine Beitragspflicht vor. Leider - und das ist der Hammer - trifft dies auch zu, wenn der Vertrag mehr oder weniger privat weitergeführt wurde!
In Rentenform ist es klar: allgem. Beitragssatz der GKV z.B. 13,9% + 0,9% Zuschlag + Pflegevers. 1,7%.

Etwas komplizierter sieht es bei Einmalauszahlung aus: Es werden 1/120
der Auszahlung für einen Zeitraum von 120 Monaten (10 J.) KV-verbeitragt. Um dir ein einfaches (rundes) Beispiel zu geben: Angenommen deine Ablaufleistung wäre 120.000 EUR, dann sind zwangsläufig 1/120 von 120.000 = 1000 EUR. Wenn du also die o.g. Sätze anwendest, dann hättest du 120 Monate lang von den errechneten 1000 EUR 165 EUR an KV-Beiträgen abzudrücken!

Danke für Eure Tipps.

Grüße und schöne Feiertage
PI

Bitte gerne geschehen Gruß cooler

P.S. Solltest du aber durch deine (andere) Einnahmen später schon die BBG erreicht haben, musst du natürlich keine KV-Beiträge für deine DV entrichten - aber das dürfte ja wohl nur theoretischer Natur sein!

Hallo Cooler,

danke für Deine Infos.
Jetzt wird einiges klarer, aber nicht unbedingt besser.
Das mit den Krankenversicherungsbeiträgen ist eine … .

Meinst Du da ändert sich in nächster Zeit noch etwas?
Bspw. aufgrund gerichtlicher Entscheidungen. Ich habe jetzt etwas „rumgesurvt“ und bin auf der Seite der VDK auf unten beigefügtes Ergebnis gestoßen. Gerecht finde ich das alles nicht mehr, wenn man bspw. nur 30% der LV als betriebliche Altersvorsorge nutzt und dann den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen muss!

Die Berechnung mit dem 120-Teiler und -Multiplikator ist ja noch der Hammer. Ist diese Formel fix?

Was meint Ihr, soll ich die Versicherung lieber freistellen und eine neue betriebliche Altersvorsorge abschließen? Oder statt dessen privat weiter zahlen und warten bis ein abschließende Urteil hierzu gefällt wurde.

Danke & Grüße
PI

"LSG-Urteil macht Hoffnung auf Beitragserstattung bei privaten Lebensversicherungen, die erst später in eine betriebliche Altersversorgung überführt wurden

Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es für Betroffene einer ganz bestimmten Fallkonstellation, die allerdings vergleichsweise selten vorkommt. Die in einem Fall umstrittene Lebensversicherung wurde 1972 privat und ohne jeden Bezug zu einem Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen. Erst 1988 wurde die Lebensversicherung in eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung eingezahlt, die laufenden Beiträge wurden der Klägerin fortan vom Bruttolohn abgezogen. Nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis im Jahr 2000 setzte die Klägerin die Versicherung als private Kapital-Lebensversicherung wieder fort. Das Sozialgericht Freiburg hatte die Klage der Betroffenen abgewiesen.

In der zweiten Instanz vor dem LSG Stuttgart (Urteil vom 14.09.2007, Aktenzeichen L 4 P 1312/07) konnte die Klägerin durchsetzen, dass der Auszahlungsbetrag aufgeteilt wird und die Beitragspflicht nur für den Teilbetrag besteht, der aus Beitragszahlungen während des Beschäftigungsverhältnisses stammt.

Die Stuttgarter Richter werteten die umstrittene Lebensversicherung als eine circa 21 Jahre lang betriebene private Altersvorsorge, die für weitere elf Jahre zusätzlich in Form einer Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge bestanden habe.

Im Gegensatz zu vielen uns bekannten Fällen, in denen eine Lebensversicherung als Direktversicherung im Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen und nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb fortgeführt wurde liegt bei diesem Fall die Besonderheit darin, dass die Lebensversicherung nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses begründet wurde.

Die beklagte Krankenkasse hat das Urteil rechtskräftig werden lassen und die zuviel erhobenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Klägerin bereits zurückgezahlt. Damit konnte die Krankenkasse vermeiden, dass dieser Fall vor das Bundessozialgericht kommt und das Urteil des LSG Stuttgart unter Umständen dort höchstrichterlich bestätigt worden wäre.

Zwar ist das LSG-Urteil nicht bindend für alle, bei denen die gleiche Fallkonstellation vorliegt, deren Lebensversicherung einen Weg in der Reihenfolge privat, betrieblich und ggf. wieder privat genommen hat. Dennoch sollten diese Betroffenen ihre Verfahren unter Berufung auf das Urteil weiter betreiben, notfalls bis zum Bundessozialgericht. (cz)"

Hallo Cooler,

wie bereits geschrieben, Danke für die Infos!!!
2 Fragen hätte ich noch (und würde Ech gerne damit auf den Keks gehen :wink:):

  1. Was meinst Du/Ihr, soll ich die Versicherung lieber freistellen
    und eine neue betriebliche Altersvorsorge abschließen? Oder
    statt dessen privat weiter zahlen und warten bis ein
    abschließende Urteil hierzu gefällt wurde.

  2. Was würde passieren, wenn ich mich später noch privat krankenversichern lassen würde? Würde ich dann trotzdem noch Kranknkassenbeiträge zahlen müssen? Wenn ja, an wen?

Danke & Frohe Ostern
PI

Hallo Cooler,

wie bereits geschrieben, Danke für die Infos!!!
2 Fragen hätte ich noch (und würde Ech gerne damit auf den
Keks gehen :wink:):

  1. Was meinst Du/Ihr, soll ich die Versicherung lieber
    freistellen
    und eine neue betriebliche Altersvorsorge abschließen? Oder
    statt dessen privat weiter zahlen und warten bis ein
    abschließende Urteil hierzu gefällt wurde.

Hallo,
bevor ich mich hier näher auslasse, musst du mir erst erklären, warum du DIESE betr. Altersvorsorge niht weiter bezahlen kannst oder willst!?
Diese (§40b) UND eine „neue“ (§3/63) wäre die lukrativste Lösung!

  1. Was würde passieren, wenn ich mich später noch privat
    krankenversichern lassen würde? Würde ich dann trotzdem noch
    Kranknkassenbeiträge zahlen müssen? Wenn ja, an wen?

Nach derzeitiger Rechtsprechung „NEIN“!

Danke & Frohe Ostern
PI

Bitte Gruß cooler

Hallo Cooler,

aufgrund eines Arbeitgeberwechsels kann ich die Direktversicherung nicht in dieser Form weiterführen (der neue Arbeitgeber hat andere Gesellschaften).
Und jetzt weiss ich nicht, was ich machen soll!

Was würdest Du machen?

  • privat weiterführen
  • alte DV freistellen und neue betriebliche Altersvorsorge abschließen
  • oder ???

(alles kann ich finanziell nicht leisten)

Danke & Gruß
PI