Umwandlung eines Mietobjekts in Eigentum

Hi!
Mal angenommen, Person A wohnt seit 45 Jahren in einer Mietwohnung. Diese gehört in ein Haus mit 3 Wohnungen und ist seit jeher Eigentum der Gesellschaft X.
Nun möchte die Gesellschaft die 3 Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln und schickt den 3 Mietern einen Brief mit der Frage, ob sie die jeweilige Wohnung kaufen möchten.
Person A möchte dies jedoch nicht.
Muss sie mit Kündigung oder ähnlichen Folgen rechnen, wenn sie einen Kauf der Wohnung ablehnt? Kann man, sprich die Gesellschaft X, sie dazu zwingen auszuziehen?
Für Antworten dankbar
Renate

Hallo!

Muss sie mit Kündigung oder ähnlichen Folgen rechnen, wenn sie
einen Kauf der Wohnung ablehnt? Kann man, sprich die
Gesellschaft X, sie dazu zwingen auszuziehen?

Die Gesellschaft nicht. Die Gesellschaft kann aber die Wohnung verkaufen, auch wenn ein Mieter drin ist. Dann ist der neue Eigentümer der Vermieter, weil Kauf nicht Miete bricht.
Und der kann dann kündigen, wenn er die Wohnung für sich benötigt, also Eigenbedarf anmeldet.

Florian.

Hallo Renate,

soweit ich weiss, kann die Gesellschaft niemanden zwingen auszuziehen, um die Wohnungen besser verkaufen zu können.

Im Falle eines Verkaufes an einen Dritten besteht eine Sperrfrist, die in der Regel 3 Jahre beträgt. In dieser Zeit kann der Erwerber den Mietern nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Dadurch begründet sich natürlich wiederum ein erhöhtes Interesse der Gesellschaft an freiem Wohnraum.

Es gibt sogar Gegenden in Deutschland wo sich die o.g. Sperrfrist - wegen knappen äquivalenten Wohnraumes - auf bis zu 10 Jahre erhöht.

Welche Frist in bezug auf die erwähnte Wohnanlage in Frage kommt und ob die Gesellschaft weitere Rechte auf Kündigung hat (die mir nicht bekannt sind) sollte ein Fachanwalt klären.

Gruß
Nita

Hallo!

Im Falle eines Verkaufes an einen Dritten besteht eine
Sperrfrist, die in der Regel 3 Jahre beträgt.

Danke, wusste ich noch gar nicht.

Florian.

Danke!

Danke für die Antworten!
Renate