Hallo vollmer772,
einfach der Reihe nach …
Unternehmer X und Y haben zusammen eine GbR. U. X hat 15.000 €
in die GbR investiert. U.Y keine Einlage
So lief die GbR, wie sich die beiden nun die Einnahmen geschlüsselt haben, darauf kommt es doch an. Haben sich beide die Einnahmen hälftig geteilt, so hat U. X immer noch 15.000 € Eigenvermögen in dem vorhandenen GbR-Vermögen stecken.
Nun wird die GbR aufgelöst und eine GmbH gegründet.
Zwei Paar Schuhe:
GbR auflösen, Wert ermitteln, U. X auszahlen. Ist dies nicht möglich, so kann sich U. X einen Titel eintragen lassen.
Nun gründet man die GmbH nach geltendem Recht, die GbR wird übernommen, die darin investierten 15.000 € werden - so schnell es eben möglich ist - an X ausbezahlt, das Level stimmt wieder!
Beide zahlen zu gleichen Anteilen die Stammeinlage.
So ist es
Gelten die vorher in die GbR eingezalten 15.000 @ von U. X
noch oder werden diese mit einem Teilbetrag verrechnet?
Kein Teilbetrag, wenn so wie oben gehandhabt!
Hat U. X aber schon über den Zeitraum der Firmenführung als GbR mit beidseitigem Einverständnis monatlich einen höheren Anteil entnommen, als ihm zustand, so ist dieser Betrag natürlich von den vorab investierten 15.000 € abzuziehen.
Beisiel: Vier Jahre lang lief die GbR, beide entnahmen nach einem Stundensatzschlüssel von den Einnahmen einen gewissen Betrag, Unternehmer X aber jeweils noch einen Hunderter mehr. Dies 48 Monate lang, da kann man schon den zu verrechnenden Betrag um die 4.800 € kürzen.
So würde ich es handhaben!