Umwandlung GbR in GmbH und neue Gesellschafter

Hallo,

Wir betreiben seit nunmehr 2 Jahren eine Bar, als Rechtsform diehnt eine GbR mit drei Gesellschaftern. Wir wollen die GbR nun in eine GmbH umwandeln und zugleich zwei weitere Gesellschafter aufnehmen.

Hier noch ein paar Fakten:

  • Der Neuwert der Betriebsmittel und Sachanlagen und das Guthaben auf dem Geschäftskonto ergibt in der Summe ungefähr € 25.000.
  • Die Anteile an der GmbH werden voraussichtlich so sein: die drei Stammgründer jeweils zwei Achtel und die beiden neuen jeweils ein Achtel.
  • Die zwei neuen Gesellschafter werden ihren Anteil aber noch nicht sofort einzahlen sondern Sicherheiten geben und bei Bedarf ihren Anteil entrichten.
  • Es existieren keine Kreditverpflichtungen lediglich ein Mietvertrag, Versicherungsverträge, sowie Kooperationsvereinbarungen.

Wie wäre der ungefähre Ablauf? Muss die GbR aufgelöst werden? Erstellt man eine Übernahme oder eine Umwandlungsbilanz?
Wie ergibt sich der genaue Wert der Sachanlagen? Wie verfährt man mit der Aufnahme der neuen Gesellschafter?

Ich weiß, dass dies sehr viele Fragen sind, trotzdem wäre ich für möglichst viele Infos sehr dankbar!

Hallo,

an eine GmbH werden buchhalterisch andere Anforderungen gestellt als an eine GbR. Stichwort Insolvenzverschleppung und Jahresabschluß.

Prüft nochmal ob sich dies lohnt.

Grüße
Thomas

[b]Wie wäre der ungefähre Ablauf? Muss die GbR aufgelöst

An sich reicht es aus, dass die Gesellschafter beschließen die GbR in eine GmbH umzuwandeln und in diese zwei neue Gesellschafter aufzunehmen.

werden? Erstellt man eine Übernahme oder eine
Umwandlungsbilanz?

Sorry, dazu kann ich dir leider keine Antwort geben, dass sollt man tatsächlich einen Betriebswirt bzw. Steuerberater fragen.

Wie ergibt sich der genaue Wert der Sachanlagen?

Das ist so ein Problem, je nachdem wie hoch der Anteil der Sacheinlagen am Stammkapital ist und wie leicht/schwer sich der Wert beziffern lässt muss hierzu ein Wertgutachten herangezogen werden. Auch hier ist meiner Einschätzung nach die Beiziehung eines Spezialisten ratsam, da man sich mit einer Unterkapitalisierung der GmbH schnell der persönlichen Haftung und dem Vorwurf des Gründungsschwindels aussetzt.

Wie verfährtman mit der Aufnahme der neuen Gesellschafter?[/b]

Das kommt darauf an, ob die neuen Gesellschafter Gründungsgesellschafter sein sollen oder nicht.

Grundsätzlich empfiehlt es sich aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an eine GmbH sowohl zivil- als auch steuerrechtlich einen bzw. mehrere Spezialisten in die Gründung einzubeziehen. Ich selbst würde zumindest einen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt und einen Steuerberater hinzuziehen, der ebenfalls nicht nur Privatpersonen vertritt. Das schon deshalb, weil die GmbH bilanzpflichtig ist und hierfür früher oder später ohnehin ein Steuerberater benötigt wird. Bei dem Rechtsanwalt ist es ähnlich, das beginnt schon beim Abfassen des Gesellschaftsvertrages.

Wünsche euch auf jeden Fall viel Erfolg

Viele Grüße
Bernhard

und bestimmte GmbH´s müssen auf ebundesanzeiger.de eine Bilanz für alle öffentlich einsehbar veröffentlichen. Wollt ihr das?

Grüße
Thomas

GmbH’s? was ist denn das?
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