Angenommen, jemand will aus Altersgründen seine GmbH auflösen. Diese hat aber noch einen Verlustvortrag von rd. € 20.000,- den er gern durch Umwandlung in eine GbR im privaten Steuerbereich nutzen möchte.
Könnte er den vollen Verlustvortrag durch Umwandlung in eine GbR privat nutzen? Alternativ welchen Betrag?
Der Notar würde ihm einfach die Liquidation empfehlen.
Alternativ könnte er doch auch den GmbH Mantel verkaufen. Was würde er denn dann dafür wohl bekommen.
Gruß Reas